58 DSD 4 | 2024 RECHT Datenschutzbeauftragte – wer muss und wer darf nicht? Von Rechtsanwalt Cornelius Matutis Viele Unternehmen und Behörden wissen bereits, dass sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Doch was oft übersehen wird, ist, dass diese Person nicht einfach aus der Geschäftsführung oder der IT-Abteilung kommen darf. Warum ist das so wichtig? Und wie stellt man sicher, dass der Datenschutzbeauftragte auch wirklich alle Anforderungen erfüllt? Schauen wir uns das genauer an. Warum Datenschutzbeauftragte nicht aus der Geschäftsführung stammen dürfen Viele Unternehmen machen den Fehler, den Geschäftsführer oder eine Führungskraft aus der IT-Abteilung zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dies mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, ist jedoch laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht erlaubt. Der Grund ist einfach: Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Unternehmen in Sachen Datenschutz zu überwachen. Wenn diese Person gleichzeitig Teil der Geschäftsführung ist, entsteht ein klarer Interessenkonflikt – der Datenschutzbeauftragte würde sich selbst kontrollieren. Selbst wenn alle anderen Aspekte des Datenschutzes im Unternehmen korrekt gehandhabt werden, kann allein dieser Fehler zu hohen Bußgeldern führen. Wer muss einen Datenschutz- beauftragten benennen? Die DSGVO und das BDSG schreiben vor, dass Unternehmen und Organisationen in bestimmten Fällen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Doch wann genau ist das der Fall? Hier die Gründe, welche Unternehmen betreffen können: • Mindestanzahl an Mitarbeitenden: Wenn mindestens 20 Mitarbeitende in einem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Diese Regelung findet sich in § 38 Abs. 1 BDSG. Wichtig: Es reicht bereits, wenn Mitarbeitende Daten regelmäßig abrufen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, externer Datenschutzbeauftragter und Kanzleiinhaber der Matutis Rechtsanwälte, Potsdam https://matutis.de/ RA Cornelius Matutis Bild: # 482529854 / stock.adobe.com
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