54 DSD 4 | 2024 schutzaufgaben bei Kraftwerken, Schutz von Lieferketten, Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Personenverkehr und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen. Das Sicherheitsgewerbe als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur ist bereits heute – ohne selbst als eigenständiger KRITIS-Sektor zu gelten – faktisch integraler Bestandteil beim Schutz sämtlicher KRITISSektoren und KRITIS-Anlagen. Das Sicherheitsgewerbe trägt damit maßgeblich dazu bei, dass unbefugte Personen KRITIS-Anlagen nicht betreten, um insbesondere Sabotage- und Terrorangriffe durchzuführen. Gerade im Bereich der Bewachung militärischer Liegenschaften unterfallen über 7.000 Beschäftigte einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gemäß § 9 SÜG (sog. Ü2). Bei der Verlagerung von Streitkräften im Falle eines Truppenaufmarschs auf Land kann die Sicherheitswirtschaft zum Schutz von Logistikketten und wichtigen Logistikknotenpunkten Hilfestellung leisten. Insofern ist das Sicherheitsgewerbe faktisch systemrelevant für die Resilienz von KRITIS-Anlagen in Deutschland in Friedenszeiten; in Krisen und im Verteidigungsfall. Hieraus leiten sich folgende Forderungen an eine Bundesregierung und den Bundestag ab: 1. Das Sicherheitsgewerbe muss mehr als bisher in die Zivil-Militärische Zusammenarbeit und das Krisenmanagement der Bundesregierung einbezogen werden. 2. Hierzu muss dringend ein Sicherheitsgewerbegesetz unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des BDSW (Bestandsschutzregelung, ausreichende Übergangsfristen und Ausweitung von Sicherheitsanforderungen an die Inhousesecurity) verabschiedet werden. 3. Die bundesweite rechtliche Verankerung der Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes ist dringend erforderlich, um in allen zukünftigen Sicherheitslagen den Schutz der Kritischen Infrastruktur und systemrelevanter Betriebe gewährleisten zu können. 4. Für den Fall, dass Sicherheitsunternehmen oder (interne oder externe) Sicherheitsmitarbeiter in die Sicherung kritischer Anlagen eingebunden sind, bedarf es zwingend derselben gesetzlich vorgegebenen Leistungs- und Sicherheitsstandards. 5. Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage und den damit gestiegenen Gefahren durch Spionage und Sabotage ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in Teilen zu verändern und die aktuell viel zu lange durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Sicherheitsüberprüfungen durch massiven Personalzuwachs signifikant zu verkürzen. 6. „Doppelüberprüfungen“ von Sicherheitspersonal sollten aus Gründen der Datensparsamkeit, aus Bürokratieabbaugesichtspunkten und insbesondere auch aus SÜ-Verfahrensbeschleunigungsgesichtspunkten reduziert werden. Ausblick Auch wenn die vom Bundeskanzler ausgerufene Zeitenwende momentan keine Mehrheit in der Bevölkerung mehr hat und überwiegend keine Verteidigungswilligkeit der Bevölkerung besteht, so muss mit aller Überzeugungskraft daran gearbeitet werden, eine Kehrtwende im Meinungsbild der Bevölkerung herbeizuführen. Solange dies aber noch nicht erreicht ist, bleibt weiterhin die Sicherheit Deutschlands primär von der Schutzmacht USA und der Verteidigungswilligkeit der amerikanischen Präsidenten abhängig. BERICHT AUS BERLIN
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