18 DSD 4 | 2024 Kein elektronisches Zahlungsmittel, es möge noch so innovativ sein, ist ausfallsicher und krisenfest. Ausfälle der elektronischen Karteninfrastruktur oder Nichtverfügbarkeit elektronischer Zahlverfahren aufgrund von Krisen oder Kriegen und Katastrophen sind heutzutage auch keine Seltenheit mehr. Darüber hinaus gewährleistet das Bargeld die Privatsphäre der Bürger. Es hinterlässt keine Spuren, Datenklau und Identitätsdiebstahl sind nicht möglich. Dies sind nur einige der wesentlichen Vorzüge des Zahlungsmittels Bargeld, die in der Broschüre beschrieben werden. Auch die BDGW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten5 hat kürzlich auf die existenzielle Bedeutung des Bargeldes hingewiesen. „Bargeld muss bleiben“, so die Kernaussage eines Positionspapiers zur„Sicherstellung der Bargeldversorgung und Wahlfreiheit der Verbraucher im Zahlungsverkehr“.6 „Die Politik muss jetzt handeln und die Resilienz des Bargeldkreislaufs sicherstellen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die freie Wahl haben, wie sie bezahlen möchten“, so der Appell an die politischen Akteure in Deutschland, aber auch in Europa, sich den Initiativen zur Verdrängung des Bargeldes entgegenzustellen. Weitere bargeldrelevante regulatorische Maßnahmen der EU-Kommission Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum Legal Tender Der Verordnungsentwurf zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld,„Legal Tender“7, wurde am 28. Juni 2023 von der EU-Kommission vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, die Rolle des Bargeldes als einziges gesetzliches Zahlungsmittel zu stärken und in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Daher ist diese europäische Gesetzgebungsinitiative zunächst grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Verordnungsentwurf ist die zentrale Grundlage für den weiteren Bestand des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Er regelt den Zugang, die Verfügbarkeit und die Annahme 5 https://ag-geldautomaten.de/ 6 https://www.bdgw.de/images/aktuelles/2024/Sicherstellung_der_Bargeldversorgung_und_Wahlfreiheit_der_Verbraucher_Stand_120224.pdf 7 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13429-Clarifying-the-legal-tender-status-of-euro-banknotes-and-coins_en 8 https://www.esta-cash.eu/publications/position-of-esta-on-the-draft-regulation-on-legal-tender-of-euro-cash-com-2023-364-final/ 9 https://bargeldverbot.info/petition/ 10 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3501 von Bargeld. Nur Zentralbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Diese Eigenschaft unterscheidet das Bargeld von jedem anderen Zahlungsmittel und es steht von daher auch über jedem anderen Zahlungsmittel. Gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, dass es überall akzeptiert werden muss, sowohl im Handel als auch bei Behörden und anderen Zahlungsempfängern. Es darf keine Ausnahmeregelung bei der Annahmepflicht für das Bargeld geben wie z. B. ein „ex ante“-Ausschluss von Bargeldzahlungen. Die ESTA unter Mitwirkung der BDGW hat diesen Verordnungsentwurf umfassend kommentiert.8 Aus aktuellem Anlass hat jüngst die BDGW gemeinsam mit der ESTA in einem Schreiben an die Deutsche Bundesbank zum Ausdruck gebracht, dass gewisse Forderungen einzelner Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des Konsultationsprozesses, das angestrebte Ziel einer uneingeschränkten Annahmepflicht des Bargeldes als Zahlungsmittel aufweichen wollen. So soll der Verordnungsentwurf das Recht der Einzelhändler beinhalten, Bargeldzahlungen mit Verweis auf die Vertragsfreiheit abzulehnen. Wenn dieser Forderung stattgegeben wird, so würde der Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel erheblich beeinträchtigt. ESTA und BDGW fordern daher die uneingeschränkte Annahmepflicht für das Zahlungsmittel Bargeld im Handel und öffentlichen Organisationen und Behörden. ESTA und BDGW haben sich auch an die Bundesbank gewandt, sich auf europäischer Ebene dafür starkzumachen, dass das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel mit der „Vertragsfreiheit“ des Handels unvereinbar ist. Bargeld darf von der Annahmepflicht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Daher begrüßt die BDGW jede Initiative, die die Annahmepflicht von Bargeld in der Gesetzgebung uneingeschränkt verankert und die darauf abzielt, den Verordnungsentwurf entsprechend zu präzisieren (so z. B. die Initiative für die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen“, eine Initiative der Zivilgesellschaft.9 Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum digitalen Euro Wie weiter oben bereits erwähnt, plant auch die Europäische Zentralbank die Schaffung einer Central Bank Digital Currency (CBDC), den digitalen Euro. Der entsprechende Legislativvorschlag der Europäischen Kommission legt den Rechtsrahmen dieses neuen Zahlungssystems fest. Zwischenzeitlich sind beide Verordnungsentwürfe in der Parlamentsvorlage „Single Currency Package“10 zusammengefasst. Der digitale Euro als eine weitere Form von Zentralbankgeld soll in Zukunft als Ergänzung zum EuroBargeld ausgegeben werden. Die Frage, die sich in diesem Kontext unweigerlich stellt, lautet: Braucht der Bürger ein weiteres digitales Zahlungsmittel oder dient der digitale Euro nicht schlicht und ergreifend dem Zweck, das Zahlungsmittel Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel weiter zu verdrängen? Anstatt dass die Zentralbank die Verteidigung für das einzige gesetzliche Zah GELD UND WERT Bild: # 1862883177 / istockphoto.com
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