DER SICHERHEITSDIENST

16 DSD 4 | 2024 Bargeld zwischen Bestandsschutz und Verdrängung Von Andreas Goralczyk GELD UND WERT Dass das Thema Bargeld (die Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel im Alltag und das Bargeldmanagement) mehr und mehr zu einem Thema mit europäischen Dimensionen geworden ist, ist seit vielen Jahren bekannt. Das liegt zum einen an der gemeinsamen Währung des europäischen Binnenmarktes, dem Euro, aber zunehmend auch an den politischen Bemühungen der europäischen und der internationalen Finanzbehörden und globalen Thinktanks, aber auch an den Banken und den internationalen Kartenorganisationen, das Bargeld insgesamt aus der Nutzung zu verdrängen und durch digitale, unbare Zahlungsmittel zu ersetzen. Die Banken haben kein Interesse am Bargeld und sie würden es begrüßen, es schnellstmöglich loszuwerden. Bargeld als Zahlungsmittel gilt, insbesondere nach dem Verständnis der Befürworter der„cashless society“, als„zu teuer“,„altmodisch“,„unpraktisch“ und„anrüchig“, da es der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und dem Schwarzgeld Vorschub leiste. Darüber hinaus wird das Bargeld von den Banken und Sparkassen, aber auch vom Handel, insbesondere seit der Coronapandemie, als„Virenschleuder“ und„Keimfalle“ verunglimpft. 1 https://www.focus.de/finanzen/news/gegen-geldwaesche-eu-beschliesst-obergrenze-fuer-bargeld-was-das-heisst-welchestrafen-drohen_id_259993623.html 2 https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20586/neue-eu-vorschriften-zur-bekampfung-der-geldwasche-verabschiedet Die EU-weite Bargeldobergrenze wird kommen Es gibt kaum noch ein Land weltweit, in dem das Bargeld uneingeschränkt eingesetzt werden kann. Auch in vielen Ländern der EU bestehen zum Teil drastische Obergrenzen beim Bezahlen mit Bargeld. So gilt z. B. in Griechenland eine Bargeldobergrenze von 500 Euro, in Frankreich liegt diese bei 1.000 Euro. In Deutschland gab es bisher keine Obergrenze. Der jüngste Beschluss des Europäischen Parlaments zur Einführung einer europaweit einheitlichen Obergrenze von 10.000 Euro bei Barzahlungen mit Euroscheinen und Münzen trägt hier zur weiteren Beschränkung der Bargeldnutzung bei.1 Im Mai 2024 hat auch der europäische Ministerrat diese Regelung gebilligt. Zwar wird diese Regelung erst drei Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten, also ab 2027, aber sie ist auch nur eine Maßnahme von vielen, das Bargeld weiter ins Abseits zu drängen. Die Einführung einer Bargeldobergrenze ist eine erhebliche Einschränkung der finanziellen Selbstbestimmung und somit der Freiheitsrechte der Bürger. Darüber hinaus sollen zukünftig anonyme Bargeldgeschäfte nur in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro möglich sein. Um es klar auszudrücken: ab 2027 sind Bargeschäfte ab einer Höhe von 10.001 illegal und strafbewehrt. Auch soll es eine neue europäische Behörde zur Überwachung dieser neuen Regelungen geben: die Anti Money Laundering Authority (AMLA). Ihren Sitz wird diese Behörde in Frankfurt bekommen. Bemerkenswert ist, dass all diese die Freiheit der Bürger beschränkenden Maßnahmen mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden (siehe die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus2), obwohl doch seit Langem bekannt ist, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt zwischen Bargeld und dem weltweiten Terrorismus gibt. Das Bargeld insbesondere für Terrorismus und dessen Finanzierung verantwortlich zu machen, ist nicht gerechtfertigt. Terrorismus, Steuerhinterziehung und Korruption haben sich längst Alternativen zum Bargeld erschlossen. Und Bargeldobergrenzen haben erwiesenermaßen nirBerater der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Andreas Goralczyk

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