DER SICHERHEITSDIENST

BERICHT AUS BERLIN 38 DSD 1 | 2024 Weiterentwicklung des Präventionsstaates Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp Im Berichtszeitraum November 2023 bis Januar 2024 bestimmte primär der Krieg in Israel die mediale Berichterstattung und sicherheitspolitische Diskussion in Deutschland. Verstärkte pro-palästinensische Demonstrationen mit Gewalttätigkeiten gegen die Polizei lösten eine heftige öffentliche Debatte über die richtige Ahndung von antisemitischem Verhalten sowie der Eindämmung von antisemitischer Gewalt und Straftaten in der Gesellschaft aus. In der Folge kam es an vielen Orten in Deutschland zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit bzw. des Demonstrationsrechtes. Hierdurch rückte die Kriegsentwicklung in der Ukraine aus dem Fokus der medialen Berichterstattung und öffentlichen Wahrnehmung. Seit den Landtagswahlen in Bayern und Hessen, die zu einem Erstarken der AfD geführt haben, bestimmte auch verstärkt das Thema Migration die öffentliche Debatte. Ende November warnten die Sicherheitsbehörden vor Terrorgefahren durch Anschläge auf Weihnachtsmärkte. Der BDSW wies in diesem Kontext medial auf die wichtige Rolle der Sicherheitswirtschaft beim Schutz der Besucher von Weihnachtsmärkten hin. Vor Silvester gab es Terrorwarnungen vor islamistischen Anschlägen und zu Silvester selbst leider wieder erhebliche Gewalttätigkeiten in einigen Großstädten. Im Januar 2024 bestimmte ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD die innenpolitische Diskussion. Permanenter Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit Deutschland ist nach wie vor eines der sichersten Länder der Welt. Dazu tragen insbesondere auch die privaten Sicherheitsunternehmen mit ihren vielfältigen Dienstleistungen und Produkten und ihren über 270.000 Beschäftigten bei. Nach modernem Staatsverständnis ist es eine wichtige Staatsaufgabe, das Wohl der in Deutschland lebenden Bürger zu fördern und zu bewahren. Auch wenn ein Recht auf Sicherheit nicht ausdrücklich im Grundgesetz (GG) aufgeführt wird, so lässt sich doch aus einer Gesamtschau verschiedener Bestimmungen des GG, wie beispielsweise die Regelungen zu den Sicherheitsbehörden und dem Rechtsstaatsprinzip, die Gewährleistung von Sicherheit als Staatsaufgabe aus dem GG herleiten. Andererseits ist der Staat aus dem GG zur Gewährleistung der Grundrechte seiner Bürger verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, unten denen jeder Mensch in größtmöglicher persönlicher Freiheit leben kann. Somit sind sowohl Sicherheit und Freiheit Staatsaufgaben. Vor diesem Hintergrund muss für jede neue gesetzliche Sicherheitsmaßnahme eine neue angemessene Balance zwischen vom Staat zu gewährleistender Freiheit und Sicherheit gefunden werden. Neue hybride Gefahren – neue gesetzliche Gefahrenvorsorge Gefahren für Wirtschaft und Gesellschaft drohen u. a. durch Kriminalität, Pandemien, Terrorismus, kriegerische Konflikte, Spionage und Sabotage, Cyberangriffe sowie Klimaveränderungen. Die Bewältigung dieser exemplarisch aufgezeigten Sicherheitsherausforderungen bedarf vielfältiger Schutzmaßnahmen durch Staat, Sicherheitswirtschaft, Wirtschaft und Privathaushalte. Dabei ist der Staat mit Polizei, Nachrichtendiensten und Bundeswehr wichtiger Bereitsteller für Schutz von Leben und Wohlstand in Deutschland. Stetig zunehmend ist auch die Sicherheitswirtschaft, mit ihren integrierten Sicherheitsdienstleistungen und hoch spezialisierten Produkten, ein unverzichtbarer Bereitsteller dieses Schutzes geworden. Beginnend mit der Gefahrenabwehr vor dem RAF-Terrorismus durch den demokratischen Rechtsstaat hat es in der Folgezeit, speziell nach dem 11. September 2001 bis zum heutigen Tag eine Menge an sogenannten Sicherheitsgesetzen gegeben, die den Präventionsstaat gestärkt haben. Zu erwähnen sind u. a. die sogenannte Schleierfahndung, die Ausweitung der TelekommunikationsüberwaGeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Berlin RA Dr. Berthold Stoppelkamp

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==