DER SICHERHEITSDIENST

SCHUTZ VON VERANSTALTUNGEN 3 DSD 1 | 2024 Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Regelung des Veranstaltungsordnungsdienstes in Deutschland Von Werner Landstorfer und Ernst Steuger Unterliegen alle Ordnungsdienstmitarbeiter dem § 34a GewO? Muss jemand, der nur Plätze oder Parkplätze zuweist, die Unterrichtung oder Sachkunde haben? Wie sieht es mit Kartenkontrolleuren aus und wo ist die Grenze der Vorschriften? Damit beschäftigt sich seit letztem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) der IMK, um genau diese Fragen zu klären. Hintergrund ist, dass die Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Dies führt zu Komplikationen, wenn Großveranstaltungen überregional mit Personal von Sicherheitsunternehmen bundesweit bedient werden. Auch wird immer wieder erwähnt, dass die vom DFB ins Leben gerufene QUASOD-Ausbildung auch auf andere Veranstaltungen Anwendung finden kann bzw. für Fußballspiele allein ausreichend wäre. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Grundsätzlich wollen wir alle, dass Veranstaltungen mit ausreichend Personal im Bereich VOD versorgt werden können. Hier hauptsächlich Servicepersonal einzusetzen, wäre aber aus unserer Sicht der falsche Weg. Der Kartenabreißer, der Park- oder Sitzplatzzuweiser muss sicherlich keine Ausbildung gemäß § 34a GewO haben, wenn geklärt ist, dass sich diese Mitarbeiter nicht mit den Sicherheitsmitarbeitern von der Aufgabe her vermischen. Wenn es allerdings in den Hausrechtsbereich hineingeht, sollten die Grenzen klar abgesteckt sein. Taschenkontrollen oder das Einschreiten bei Übergriffen unterliegt aus unserer Sicht klar den Vorgaben des § 34a GewO. Um hier die Aufgaben klar zu definieren, hat die BLAG ihre Arbeit aufgenommen und wird dies in Unterarbeitsgruppen erarbeiten. Die Themen reichen von Kennzeichnung der Mitarbeiter je Ausbildungsstand bis hin zur Festlegung der Grenzen für die jeweiligen Arbeiten. Um hier ein möglichst breites Spektrum an Fachkompetenz zu erhalten, ist die BLAG mit Experten aus allen Bereichen wie z. B. Polizei, Verbände der Sicherheitswirtschaft, Ordnungsämter, Wissenschaft u. v. m. besetzt. Jede Stadt möchte mit Veranstaltungen eine attraktivere Umgebung schaffen. Ein Baustein für den Erfolg ist jedoch ein sicherer Ablauf der Veranstaltung. Damit das so umgesetzt werden kann, bedarf es klarer Regeln und einer Kommunikation im Vorfeld mit allen Beteiligten sowie eines Zusammenspiels während des Einsatzes. Auch diese Aspekte werden in der BLAG definiert. Ziel ist es, im dritten Quartal 2024 ein für die IMK entscheidungsfähiges Papier vorzulegen, welches einheitliche, länderübergreifende Regelungen vorsieht. Vorsitzender der Landesgruppe Bayern im BDSW und Geschäftsführer der Securitas GmbH Sicherheitsdienste Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Werner Landstorfer Ernst Steuger Dritter Workshop der BLAG vom 10.-11. Oktober 2023 im Polizeipräsidium in München Bild: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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