44 DSD 3 | 2023 WIRTSCHAFT UND POLITIK Künstliche Intelligenz unterstützt den Sicherheitsdienstleister Von Reinhard Rupprecht Künstliche Intelligenz (KI) ist als Fortentwicklung der Digitalisierung die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts und erlebt als generative KI (Chatbot GPT – generative pretrained transformer) in den Medien und bei Fachveranstaltungen derzeit einen Hype. Noch vor einem Jahrzehnt spielte sie in der Sicherheitswirtschaft eine geringe Rolle, aber ihre Bedeutung auch für das Sicherheitsgewerbe wächst exponentiell. KI – ein breites technologisches Spektrum Der Begriff KI taucht erstmals 1955 in einer Schrift des US-Informatikers John McCarthy auf. Es gibt bisher keine allgemeingültige Definition von KI in der Fachliteratur, in Rechtsvorschriften oder technischen Normen. Am einfachsten lässt sich KI begreifen als selbstständiges Lernen von Maschinen oder deren Software, das sich innerhalb bestimmter Parameter selbst optimiert, oder als Eigenschaft eines IT-Systems, menschenähnliche intelligente Verhaltensweisen zu zeigen (Bitkom e. V. und Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz; www.dfKI.de). Digitalisierung bildet die Voraussetzung für KI. KI lässt sich in Teilbereiche und Entwicklungsstufen klassifizieren: • Maschinelles Lernen im Erkennen von Mustern, Anomalien und Korrelationen • Bildung neuronaler Netze, die die Sensorik befähigen, Muster und Anomalien zu erkennen, Vizepräsident des BKA a.D., Ministerialdirektor beim BMI a.D. und heute als unabhängiger Berater in Sicherheitsfragen tätig Reinhard Rupprecht
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