DER SICHERHEITSDIENST

42 DSD 3 | 2023 WIRTSCHAFT UND POLITIK „Bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück“ Es ist offensichtlich fraglich, ob Empfehlungen allein ausreichen, um Behörden und Betreiber zum Umdenken zu bewegen. Dies wird in der polemischen Schlussfrage deutlich. Gut ausgebildetes und ausgerüstetes Sicherheitspersonal bildet das Rückgrat unserer Gesellschaft und unserer Liegenschaften. Allerdings hat Qualität ihren Preis, und Schulungen sowie angemessene Ausrüstung müssen in der Budgetierung berücksichtigt werden. Daher ist eine Empfehlung allein nicht ausreichend, um echte Veränderungen zu bewirken, die Branche wird zu oft über den Preis gebremst. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Sicherheit von KRITIS besteht im verpflichtenden Einsatz ausgebildeter Fachkräfte. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die ausschließliche Beauftragung von Unternehmen, die gemäß DIN 77200 zertifiziert sind. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Unternehmen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und ihren Angestellten eine kontinuierliche Weiterbildung von mindestens 30 Zeitstunden pro Jahr bieten. In der Kombination wird sichergestellt, dass das eingesetzte Sicherheitspersonal über das notwendige Know-how und die Fähigkeiten verfügt, um den Schutz von KRITIS effektiv zu gewährleisten. Die sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen und -technologien. Durch die jährliche Weiterbildung wird das Wissen auf dem neuesten Stand gehalten. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit bringen das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung mit, um Risiken zu erkennen, Bedrohungen zu analysieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Es ist höchste Zeit, dass Europa verbindliche Mindeststandards für den Schutz von KRITIS definiert und umsetzt. Die CER-Richtlinie bleibt allerdings deutlich hinter den Erwartungen zurück und kann allein nicht ausreichen, um die Sicherheit zu gewährleisten. „Ein zahnloser Tiger als erster Schritt“ Diese Ausarbeitung von Richtlinien ist in allererster Linie ein guter Start auf dem Weg, unsere kritische Infrastruktur schützen zu wollen. Während kerntechnische Anlagen bereits über gute Verfahrensweisen zur Qualitätskontrolle verfügen, fehlt zum Beispiel den meisten Krankenhäusern diese Expertise. Die mir bekannte Richtlinie eines Trinkwasserversorgungsunternehmens sieht vor, dass nach Alarmauslösung über 80 Außenstellen binnen zwölf Stunden mit zwei Sachkundlern besetzt werden müssen. Natürlich 24 Stunden lang auf unbestimmte Zeit. Getestet wurde dies nie, aber auf dem Papier las sich das gut. Hier bedarf es (je nach zu schützender Einrichtung) einer einheitlichen Vorgabe, was denn ein Sicherheitsdienst und die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eigentlich leisten können sollten und wie dies zu überprüfen ist. Dass eine reine Empfehlung ein zahnloser Tiger ist, sollte jedem bewusst sein. Es kann nur die Hoffnung bestehen, dass dies der erste Schritt ist auf dem Weg, mehr verbindliche Qualität zu schaffen und den durch Bürokratie ohnehin schon belasteten Kunden eine einheitliche Handlungsanweisung unterstützend an die Hand zu geben. Sicherheitskoordinator bei der OBJEKTCONTROL Sicherheitsdienste Vogt GmbH Geschäftsführer der proSicherheit GmbH Sebastian Otten Tony Fleischer

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