DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSFORSCHUNG 64 DSD 1 | 2023 heitsüberprüfung (OSiP) und zeigte Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Bewacherregister auf. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, em. o. Professor an der Universität Hamburg und Begründer des FORSI, sprach das Schlusswort. Die Impulse und Ideen des Workshops sind in dem „1. FORSI-Jahresband 2021 – Neuordnung des Bevölkerungsschutzes und Vorschläge für ein neues Sicherheitswirtschaftsgesetz“ erschienen, mit dem zugleich die neue Schriftenreihe des FORSI im Boorberg-Verlag eröffnet wurde. Neuordnung des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft (2021) Die zweite Veranstaltung des FORSI im Jahr 2021 – die 1. FORSI-Sicherheitstagung – wurde als Öffentlichkeitstagung im September 2021 durchgeführt. Hier ging es angesichts der Coronapandemie und der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 um die „Neuordnung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland? Überlegungen zu einem künftigen Bevölkerungsschutzkonzept unter Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft“. Nach den Grußworten von Ralf Martin Meyer sowie Dr. Harald Olschok folgte eine rechtswissenschaftliche Analyse des Bevölkerungsschutzes mit einem 6-Punkte-Vorschlag von Prof. Dr. Sven Eisenmenger. Auch die Vertreter der staatlichen Akteure trugen ihre Sichtweise vor. So nahm Maik Vorwerk, Behörde für Inneres und Sport (Hamburg), Referatsleiter Katastrophen- und Bevölkerungsschutz/ Zivil-Militärische Zusammenarbeit, aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht Stellung. Polizeidirektor André Martens, Stabsleiter der Akademie der Polizei Hamburg, schilderte die polizeiliche Perspektive. Die Aufgaben der Bundeswehr im Bevölkerungsschutz stellte Oberst Armin Schaus, Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Abteilungsleiter Einsatz, dar. Die Sicht der Feuerwehr zeigte Tobias WildeZahn, Zentrales Controlling, Feuerwehr Hamburg, auf. Albrecht Broemme, Vorstandsvorsitzender des Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES), Ehrenpräsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, schloss diesen Vortragsblock mit seinen strategischen Überlegungen und Erfahrungen ab. Nach der Diskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober stand die Rolle der privaten Akteure – insbesondere der Sicherheitswirtschaft – im künftigen Bevölkerungsschutz im Fokus. Prof. Dr. André Röhl, NBS Northern Business School, trug zum„Bevölkerungsschutz im kooperativen Staat – Potenziale für die Sicherheitswirtschaft“ vor. Der Ressource Sicherheitswirtschaft im Bevölkerungsschutz nahm sich dann Dr. Harald Olschok an. Der Sicherheitsforschung im Bevölkerungsschutz und der privaten Hilfsorganisationen und ihrer Rolle widmete sich Matthias Max, Teamleiter Sicherheitsforschung, Deutsches Rotes Kreuz. Moderiert wurde die anschließende Diskussion von Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW. Im Schlusswort stellte Prof. Dr. Sven Eisenmenger fest, dass das zentrale Schlüsselwort der Tagung der Bedarf nach mehr „Vernetzung“ gewesen sei. Die Tagung habe Perspektiven für die Einbindung der Sicherheitswirtschaft im Bevölkerungsschutz rechtlich und praktisch aufgezeigt. Die Beiträge der Tagung – insbesondere der 6-Punkte-Vorschlag des FORSI auch zur Einbindung der Sicherheitswirtschaft – sind in dem 1. FORSI-Jahresband 2021 erschienen. Neues Sicherheitsgewerbegesetz (2022) Die Ampelkoalition plant eine Neuregelung des Rechts der privaten Sicherheitsdienste und das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitet dies vor. Auf dem 2. FORSI-Expertenworkshop im März 2022 haben sich rund 20 Experten aus Wissenschaft und Praxis zu einem möglichen neuen Sicherheitswirtschaftsgesetz bzw. Sicherheitsgewerbegesetz ausgetauscht und die Diskussion präzisiert. Nach dem Grußwort von Ralf Martin Meyer und von Lucia Bunnemann, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Referentin bei ÖS I 1, „Grundsatz Polizei und Strafverfolgung“, folgte ein Impulsvortrag mit einem FORSI-Neuregelungsvorschlag für ein Sicherheitswirtschaftsgesetz durch Prof. Dr. Sven Eisenmenger. Unter der Moderation von Christian Graf, Chefjustiziar der Handelskammer Hamburg, befassten sich die Teilnehmer im ersten Teil der Veranstaltung zunächst mit den Grundlagenfragen einer Neuregelung. Hierzu hielt Jens Müller, COO der Securitas Deutschland und Vizepräsident des BDSW, das Impulsreferat. Im Anschluss standen die Qualifikationsanforderungen an Gewerbetreibende und Sicherheitspersonal im Mittelpunkt. Im zweiten Teil unter der Moderation von Dr. Harald Olschok diskutierten die Teilnehmer die Zuverlässigkeitsprüfung für Gewerbetreibende und Sicherheitspersonal, hier auf Basis eines Impulsreferates von Nora Rauch. Um das behördliche Überprüfungsverfahren für das Sicherheitspersonal – vor allem um Beschleunigungspotenzial – ging es im Anschluss an das Impulsreferat von René Land. Martin C. von der Stein nahm sich sodann des Bewacherregisters und dessen Modernisierung an, u. a. im Hinblick auf die Einbindung an und in die größere IT-Sicherheitsinfrastruktur von Bund und Ländern wie z. B. OSIP. Das FORSI hat einen wissenschaftlichen Beitrag mit der Zusammenfassung des 2. FORSI-Expertenworkshops erstellt und dort rechtliche Lösungsmöglichkeiten zu den im Workshop diskutierten Praxisproblemen entwickelt. Ergänzt wird dies durch die dazu passgenaue aktuelle Fassung des FORSI-Entwurfs eines Sicherheitswirtschaftsgesetzes. Der Beitrag ist im Gewerbearchiv 2022 publiziert, ebenso wie in

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