DER SICHERHEITSDIENST

KRITISCHE INFRASTRUKTUR 40 DSD 1 | 2023 Ist Krisenvorsorge eine unternehmerische Pflicht? Von Prof. Marcel Kuhlmey M. A. Unternehmen, die zu den Kritischen Infrastrukturen gezählt werden, sehen sich verstärkt Angriffen ausgesetzt. Es gibt jedoch zahlreiche Hilfestellungen zur Krisenvorsorge. Einige ausgewählte wirtschaftliche Bereiche werden zur Sicherheitsarchitektur Deutschlands gezählt; dies sind in erster Linie diejenigen, die dem Bereich der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) zuzurechnen sind und für die es zahlreiche Hilfestellungen für ihr Krisenmanagement gibt. Zu diesen Unternehmen zählen diejenigen Wirtschaftsbereiche, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge einen wesentlichen Beitrag leisten. In der Praxis ist es schwierig festzustellen, welche Unternehmen und Organisationsbereiche als KRITIS gelten. Die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) sowie einige branchenspezifische Standards geben hier wertvolle Hilfestellung. Die jüngsten Entwicklungen haben jedoch gezeigt, dass Deutschland von den globalen geopolitischen Entwicklungen betroffen sein kann und sich dies auf die Wirtschaft in einem erheblichen Ausmaß auswirkt. Dies betrifft insbesondere diejenigen Bereiche, die international agieren. Daraus resultiert, dass sich auch die Wirtschaft auf Krisen vorbereiten muss. Auch dann, wenn es sich nicht um ein Unternehmen der KRITIS handelt. Eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung, Schutzmaßnahmen zu treffen, ist nur begrenzt gegeben. Beispielhaft sind die BSI-KritisV, die Störfallverordnung und die Katastrophenschutzgesetze der Länder zu nennen. Das Bemühen um eine größtmögliche Sicherheit für die KRITIS-Unternehmen hat einige grundlegende Leitfäden und Konzepte hervorgebracht, die maßvoll auf jedes Unternehmen Anwendung finden können. Auch wenn keine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung zum Krisenmanagement besteht, so ist dies essenziell für den Fortbestand des Unternehmens und die Versorgung der Bevölkerung. Sicherheit ist und bleibt ein Kostenfaktor, welcher sich langfristig im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes finanziell trägt. Die Motivation ist der geschäftliche Erfolg. Basisschutzkonzept – Schutz Kritischer Infrastrukturen Das Basisschutzkonzept des Bundesministeriums des Innern enthält Empfehlungen für Unternehmen. Die Ausführungen geben Anleitung zur Identifizierung von Gefährdungen durch natürliche Ereignisse, menschliches und technisches Versagen sowie durch Terrorismus und kriminelle Handlungen. Auf dieser Grundlage empfiehlt das Konzept die Schutzzielentwicklung und die Erarbeitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Risiko- und Krisenkommunikation, die Notfallplanung und das Business Continuity Management (BCM). Das Basisschutzkonzept unterstützt Unternehmen jeder Größe bei der Gestaltung des Krisenmanagements. Business Continuity Management (BCM) Die Zielrichtung der staatlichen Hilfestellung mit dem Basisschutzkonzept stützt sich auf das BCM. Der Unternehmer trägt in einem Krisenfall die Verantwortung für seine Organisation und hat die Betriebskontinuität sicherzuProfessor für Risiko- und Krisenmanagement, Vorstand der International Security Academy (ISA) e. V. www.isaev.de Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der Ausgabe 12/2022 der Zeitschrift PROTECTOR. www.sicherheit.info Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung. Marcel Kuhlmey M. A. Bild: Prof. Marcel Kuhlmey

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