DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 19 DSD 1 | 2023 diesem Grund werden an dieser Stelle kurz ein paar wesentliche Punkte skizziert. Bereits im Vorspann spricht sich der BDLS erneut dazu aus, dass die Luftsicherheit aus einer Hand, also nur eine Luftsicherheitsbehörde, die alles entscheidende und somit perfekte Lösung für Deutschland wäre. Gleichermaßen haben wir bereits mit der Einleitung unser Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass die LuftSiSchulV nur überarbeitet und nicht grundsätzlich neu gestaltet wurde. Man hätte eine Reihe von sinnvollen Möglichkeiten und Variationen nutzen können, die das Kapitel 11 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998, die Basis für die LuftSiSchulV, uns eigentlich bietet. So haben wir beispielsweise gefordert, die Struktur der luftsicherheitsrelevanten Schulungen neu zu überdenken. Inhaltlich und tätigkeitsbezogen nahe beieinanderliegende Themen sollten übergreifend geschult und geprüft werden, was den Personaleinsatz aufgrund der Flexibilität deutlich vereinfachen würde. Gleichzeitig würde damit das Berufsbild der Kontrollkraft aufgewertet und damit für Berufseinsteiger wesentlich interessanter werden. Beispielhaft haben wir hier die Schulungen mit bildgebender Technik (11.2.3.1. bis 11.2.3.3.) zusammengefasst genannt. Als weitere „Blöcke“ wurden noch die Schulungen der Ziffern 11.2.3.5. bis 11.2.3.8. kombiniert sowie ein Paket aus den Ziffern 11.2.3.9., 11.2.3.10., 11.2.6. und 11.2.7. Nur allein diese sinnvolle Zusammenfassung wäre eine große – nicht nur – bürokratische Erleichterung. Auffällig im Referentenentwurf erschienen wieder eine Reihe von unklaren Regelungen, bei denen dem Ermessen und somit uneinheitlichem Vorgehen erneut zukünftig Tür und Tor geöffnet wäre. Man fragte sich dazu, aus welchem Grund sich die Behörden in den jeweiligen Fällen nicht festlegen wollen. Auch zu bemängeln war die Anhebung der Unterrichtseinheiten bei verschiedenen Schulungen – ohne dass ein Nutzen erkennbar wäre. ImWeiteren wurden Fortbildungen, betreffend auch Ausbilderinnen und Ausbilder, deutlich ausgedehnt. Die Frage ist, ob diese Ausdehnung einen qualitativen Mehrgewinn liefern wird. Zu bemängeln ist weiterhin, den Fokus vollständig auf „inselbegabte“ Ausbilderinnen und Ausbilder zu legen. Wir haben schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass gerade mehrfach zugelassene Ausbilderinnen und Ausbilder von ihrem breiten Wissen profitieren. Komischerweise hatte man versäumt, auch vor dem Hintergrund der vergangenen Zeit, die Möglichkeit für „Webinare“ weiterhin zu gestatten bzw. diese Schulungsform überhaupt fest zu verankern. Insbesondere für die Beteiligten der sicheren Lieferketten mit ihren über ganz Deutschland verteilten Standorten für kürzere Schulungen eine auch wirtschaftlich sinnvolle Variante. Bei der Vorgabe aus der EU-Verordnung, Personal muss mental und physisch in der Lage sein, hat der Verordnungsgeber sich besonders intensiv ausgelebt und extrem überreguliert, was die Kosten für die Unternehmen, insbesondere bei den sicheren Lieferketten, exorbitant, aber wenig bis gar nicht nutzbringend in die Höhe treibt. Genau zu dem Punkt der Kosten, also der Belastung, hatte sich das BMI in einem Maße verschätzt, das man nur als völliges wirtschaftliches Unwissen bezeichnen konnte. So gibt der Referentenentwurf eine jährliche Mehrbelastung für die Wirtschaft mit 1,3 Mio. Euro an. Exemplarisch aber hatten wir mit dem Punkt „ärztliche Untersuchung für Sicherheitspersonal in der Fracht“ eine überschlägige Nachberechnung vorgenommen und sind nur bei diesem einen Punkt bereits auf eine Belastung von 39 Mio. Euro in drei Jahren gekommen. Allein vor diesem Aspekt muss zwingend nachgearbeitet werden. Jetzt stehen wir also vor der Expertenrunde im Februar mit den Wünschen, einen offenen konstruktiven Austausch zu erleben sowie die Erkenntnis für eine intensive Nacharbeit zu erwirken, gern auch mit einzelnen Verbandsmitgliedern, also Menschen aus der Praxis. Diese sinnvolle Zusammenarbeit gab es vor Jahren schon einmal, leider ist sie seitens der Behörden scheinbar nicht weiter gewünscht gewesen. Bild: Andreas Häuslbetz / istockphoto.com

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