DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 18 DSD 4 | 2022 im Handel quasi nicht mehr möglich. Auch der von den globalen Kartenorganisationen forcierte Trend, in einzelnen Geschäften nur noch Kartenzahlungen zu akzeptieren, ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit der Verbraucher bei der Auswahl von Zahlungsmitteln. Von daher ist die Definition des Legal Tender so bedeutsam. Es muss ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es eben nicht dem einzelnen Händler überlässt, ob er Bargeldzahlungen weiterhin akzeptiert oder nicht. Auch das Schüren von Angst, sich durch Barzahlungen mit COVID-19 zu infizieren, hat die Wahlfreiheit der Kunden beim Einsatz der Zahlungsmittel beeinträchtigt und die Verbraucher in die Nutzung der Karten gedrängt. Die Coronapandemie wurde von der Kreditwirtschaft, insbesondere von den globalen Kartenorganisationen, genutzt, um Marketing für die eigenen Produkte zu betreiben.Wie fragwürdig dabei die von den Banken und Kartenorganisationen ins Feld geführten Behauptungen waren, ist ja mittlerweile hinlänglich dokumentiert worden. So hieß es z. B. bei Masercard: „Using Cash is extremely dangerous“, umnur ein Beispiel zu nennen. Die Behauptung, dass das Bargeld ein Virenüberträger sei, ist durch etliche Studien und auch von mehreren Zentralbanken sowie der Europäische Zentralbank widerlegt worden. Interessant ist auch, dass die EZB auf eine weitere Auswirkung der Coronapandemie hinweist. So habe die Coronapandemie zu einer nicht unerheblichen Beschleunigung der Digitalisierung geführt, die letztendlich Wegbereiter einer bargeldlosen Gesellschaft ist. Bei all den oben genannten Mitteln zur Beschränkung von Barzahlungen ist zu berücksichtigen, dass das Bargeldgeschäft für die Akteure im Bargeldmanagement, vor allem die Firmen der Be- und Verarbeitung von Bargeld, auch ein „Massengeschäft“ ist. Hier genügt ein Blick auf die gigantischen Zahlen an Münzen und Scheinen, die täglich von den Unternehmen der Wertdienstleistungsbranche transportiert und bearbeitet werden.[8] Wenn das sich im Umlauf befindliche Bargeld eine kritische Masse unterschreitet, steigen die Kosten des Bargeldmanagements überproportional und der Anreiz für die Unternehmen, dieses Geschäftsfeld überhaupt zu bedienen, sinkt. Die ESTA weist daher im Zusammenhang mit dem ELTEG-Report darauf hin, dass ein hohes Niveau der verpflichtenden Annahme von Bargeld ein essenzieller Baustein der europäischen Geldpolitik sein muss. Aus den genannten Gründen ist letztendlich festzuhalten, dass die Rahmenbedingungen der Bargeldbeschaffung für die Bürger immer unattraktiver werden. Wie dargelegt behandelt der ELTEG-Report sowohl die Akzeptanz als auch die Verfügbarkeit von Bargeld und Bargelddienstleistungen. Auch das Thema Coronapandemie wird in dem Bericht betrachtet. ImHinblick auf Bargeld als Legal Tender wiederholt die ESTA ihre Ansicht, dass Legal Tender im Sinne einer Rechtssicherheit bei der Annahme von Bargeld im Handel zu betrachten sei. Legal Tender darf nicht so ausgelegt werden, dass die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel dem Ermessensspielraum des jeweiligen Händlers unterliegt. Der in diesem Zusammenhang oftmals genannte Begriff der Vertragsfreiheit („contractual agreement“) hat nicht zur Klärung rechtlicher Sachverhalte beigetragen, sondern lediglich zur Verwirrung geführt. Die ESTA trägt zur Klarstellungbei, indemsie in ihremPositionspapier auf die Bedeutung des Begriffs „Legal Tender“ hinweist: „‚Cash must be accepted as a payment unless parties agree on a different means of payment‘ should mean exactly that: the default principle is that cash is accepted unless both parties (hence the plural) do decide together (not one imposing implicitly or explicitly on the other) on another means of payment. This must exclude fait accompli such as ‚cash not accepted here‘“.[9] In anderen Worten: Bild: # 1367845521/Stadtratte/istockphoto.com

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