DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 15 DSD 4 | 2022 Das Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel Betrachtungen der Europäischen Kommission und der ESTA Von Andreas Goralczyk Im Januar 2021 hat die Europäische Kommission die „Euro Legal Tender Expert Group“ (ELTEG) wieder aktiviert mit dem Ziel, ein Forum zu schaffen für Erörterungen zwischen der Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Mitgliedstaaten zu Fragen der Akzeptanz und der Verfügbarkeit von Euro-Bargeld in den Mitgliedstaaten der Eurozone. Die Zielsetzung dieses Forums war es, Material zu erarbeiten zur Einschätzung der Akzeptanz von Euro-Bargeld als Zahlungsinstrument und der Verfügbarkeit von Euro-Bargeld in den Mitgliedstaaten der Eurozone. Dies sollte die Grundlage sein für die Bewertung der Fragestellung, ob gegebenenfalls gesetzliche oder politische Initiativen für das Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel („Legal Tender“) ergriffen werden müssen. Dies betrifft aber nicht nur das Bargeld, sondern auch die bevorstehende Ausgabe eines „digitalen Euro“ in seiner geplanten Komplementärfunktion zum Euro-Bargeld. Bei beiden Formen des Geldes handelt es sich um Zentralbankgeld, dessen Akzeptanz, zumindest in Form des Bargeldes, „eigentlich“ gesichert sein sollte. Um eine umfassende Verfügbarkeit und Akzeptanz des geplanten digitalen Euro zu gewährleisten, muss dieser auch mit dem Status als Legal Tender ausgestattet sein. In diesem Zusammenhang fordert der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, dass auch der Legal-TenderStatus des Euro-Bargeldes im Sinne der europäischen Rechtsprechung neu definiert werden sollte und letztendlich in dieser Funktion dem digitalen Euro gleichgestellt seinmuss. Eine Inkohärenz zwischen der Definition des Legal-TenderStatus für den digitalen Euro und für das Euro Bargeld gilt es zu vermeiden. Das Ergebnis der ELTEG-Arbeitsgruppe sollte im Rahmen eines Reports an die Kommission dokumentiert werden. Dieser Report wurde im Juli 2022 veröffentlicht.[1] Die ESTA hat diesen Bericht mit einem entsprechenden Positionspapier umfassend kommentiert.[2] Aber nicht nur die ELTEG-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission hat sich dem Thema Zugang und Verfügbarkeit von Bargeld gewidmet, sondern auch eine vom „Euro Retail Payments Board“ (ERPB) im Februar 2021 initiierte Arbeitsgruppe mit dem gleichen Auftrag.[3] Das ERPB ist eine von der Europäischen Zentralbank im Dezember 2013 ins Leben gerufene Institution mit dem Ziel, die Integration, die Weiterentwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Zahlungsverkehrs zu fördern. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wurde im November 2021 veröffentlicht.[4] Die ESTA hat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des ERPB ebenfalls in einem diesbezüglichen Positionspapier bewertet.[5] Die Erörterungen rund um die Themen Zugang und Verfügbarkeit von Euro-Bargeld sowie von Euro-Bargelddienstleistungen in den Mitgliedstaaten der Eurozone können also nicht hoch genug geschätzt werden, denn es mehren sich die Fakten und die Stimmen, die belegen und behaupten, dass das Bargeld nicht mehr die wünschenswerte Unterstützung erfährt und mehr und mehr durch Kartenzahlungen verdrängt wird. Und dass dies nicht nur dem sich stetig verändernden Zahlverhalten der Bürger zuzuschreiben ist, sondern vor allem von den globalen Akteuren des Zahlungsverkehrs, von den Banken und internationalen Kartenorganisationen, bewusst gesteuert und befördert wird, hätte auch von der Arbeitsgruppe ELTEG sowie der Arbeitsgruppe des ERPB transparent gemacht werden müssen, um vor allem politische Initiativen vorzuschlagen, mit denen diesen Entwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann. Dass die Banken sich mehr und mehr aus der Bargeldversorgung zurückziehen, ist mittlerweile unbestritten. Dass die Banken und vor allem die internationalen Kartenorganisationen kein Interesse am Bargeld und den Bargelddienstleistungen haben, ist ebenfalls kein Geheimnis mehr. Ihr Interesse liegt an der Vermarktung ihrer eigenen Produkte, den Karten und den bargeldlosen Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Und zu dieser schon seit Längerem Senior Research Fellow der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Andreas Goralczyk

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