DER SICHERHEITSDIENST

66 DSD 3 | 2022 LUFTSICHERHEIT Vorschläge des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) zur Optimierung der Luftsicherheit Nach Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre – vor der Coronakrise mit außergewöhnlichen Steigerungsraten im Luftverkehr, aus der Zeit des nahezu völligen Einbruchs als Folge der COVID-Pandemie und aus den letzten Monaten mit dem teilweise rasanten Wiederanstieg der Verkehrsströme im Luftverkehr – hat der BDLS die folgenden Grundthesen formuliert. Wesentliche Aspekte bei der Erarbeitung waren, neben den o. g. Erfahrungen, die Berücksichtigung der mittelfristigen demografischen Entwicklung in Hinblick auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften bei anhaltend hoher Beschäftigungsquote in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Erkenntnisse und Erfahrungen bedeutender EU-Staaten bei der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben. Zielsetzung der Überlegungen ist die Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten im System „Luftsicherheit“ in personeller, technischer und organisatorischer Hinsicht, um auch künftig einen stabilen und sicheren Luftverkehr insgesamt und in dem Prozess „Sicherheitskontrollen“ im Besonderen zu gewährleisten. Dieses Thesenpapier versteht sich nicht als Ergebnis und Musterlösung für diesen Optimierungsprozess, sondern als Ausgangspunkt mit Vorschlägen für die notwendigen und dringend erforderlichen Bemühungen aller am Luftverkehr beteiligten Stellen zur Verbesserung der aktuellen Situation und zur Vorbereitung auf den zukünftig wieder erstarkten Luftverkehr als wesentlichem Bestandteil der Kritischen Infrastruktur. Personalsituation Bei einem Wiederanstieg des Luftverkehrs auf das Niveau des Jahres 2019 und darüber hinaus ist bereits jetzt absehbar, dass der Arbeitskräftemarkt mittelfristig den erforderlichen Nachwuchsbedarf nicht ausreichend zur Verfügung stellen kann – trotz der im Vergleich zu klassischen Lehrberufen weit überdurchschnittlichen Bezahlung von Luftsicherheitskontrollkräften. Dies zwingt zu einem ressourcenschonenden, wirtschaftlicheren und flexibleren Umgang mit dem vorhandenen Personal. Wesentlicher Baustein dafür ist die Notwendigkeit, das Personal für die Aufgabenbewältigung gemäß §§ 5, 8, 9 und 9a des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) nach einheitlichen Standards und Inhalten aus- bzw. weiterzubilden und zu prüfen/zertifizieren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die drei Grundfertigkeiten, die in allen Aufgabenfeldern von den Kontrollkräften zu beherrschen sind – nämlich die Kontrolle/Durchsuchung von Personen undmitgeführter Sachen, Kraftfahrzeugen sowie die Interpretation von Darstellungen in bildgebenden Verfahren – als Grundbefähigung in den genannten Aufgabenfeldern derzeit nach unterschiedlichen Systemen mit unterschiedlichem Aufwand und Methoden unterrichtet und abgeprüft/zertifiziert werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum andere EU-Staaten, die auf der Grundlage gleicher EU-Regelungen die Aufgaben ebenso mithilfe privater, spezialisierter Sicherheitsdienstleister erfolgreich bewältigen, dies mit einer teilweise bis zu 50 Prozent geringeren Ausbildungsdauer imVergleich zu Deutschland realisieren können. Als konkretes Beispiel sei die Ausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Passagier- und Gepäckkontrollen genannt. Für dieses Tätigkeitsfeld reichen in Österreich und Frankreich beispielsweise fünf Wochen Ausbildungszeit. Da dem BDLS keine Sicherheitsmängel auf Flughäfen der genannten Länder bekannt sind, drängt sich die Frage auf, warum in Deutschland dafür ca. 16 Wochen benötigt werden. Bild: # 201508582 / Adobe Stock

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