DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 16 DSD 2 | 2022 Der Weg zum Luftsicherheitsassistenten An den bundesdeutschen Verkehrsflughäfen starten täglich bis zu 9.000 Flugzeuge und die Passagierzahlen steigen seit Jahren signifikant. Lediglich der Einfluss durch die Coronapandemie hatte insbesondere im Jahr 2020 den weltweiten Flugverkehr nahezu zum Erliegen gebracht. Aktuell verspüren wir einen rasanten Anstieg der Fluggastzahlen und sind auf einem guten Weg, das Niveau des Passagieraufkommens von 2019 wieder zu erreichen. Die Luftsicherheitsassistenten haben eine wesentliche und verantwortungsvolle Aufgabe. Sie sind das Bin- deglied zwischen dem öffentlichen und sensiblen Sicherheitsbereich am Flughafen. Luftsicherheitsassistenten sind die letzte Kontrollinstanz, bevor ein Fluggast in den sensiblen Bereich des Flughafens gelangt. Sie sind für die zuverlässige Kontrolle der Fluggäste und deren Gepäck verantwortlich und agieren „im Auftrag der Bundespolizei“. Anschläge wie beispielsweise 9/11 im Jahr 2001 in New York haben der ganzen Welt aufgezeigt, wie wichtig das Thema Sicherheit an den weltweiten Flughäfen als grundsätzlich gefährdete Infrastruktur ist. Wie werde ich Luftsicherheitsassistent? Auf der Website www.jobamflughafen.de wird detailliert der Weg beschrieben, was interessierte Bewerber für die Tätigkeit eines Luftsicherheitsassistenten mitbringen müssen. ImWesentlichen haben Bewerber drei Hürden zu nehmen, nachdem sie eine aussagekräftige Bewerbung gesendet haben. 1. Telefonischer Erstkontakt Der Bewerber erhält in Bezug auf seine Bewerbung einen Telefonanruf von der Firma GATE Aviation GmbH. Hier wird durch einen professionell geschulten Rekruter mit dem Bewerber ein Interview geführt, in dem die vom Gesetzgeber und des zukünftigen Arbeitgebers gefordertenVoraussetzungen überprüft werden. Bei positiver Bestätigung erfolgt eine Einladung zu einem Kennenlerntag mit einer Eignungsfeststellung. 2. Kennenlerntag mit Eignungsfeststellung Beim Kennenlerntag sind der potenzielle zukünftige Arbeitgeber sowie die Firma GATE Aviation GmbH vor Ort. Neben einer informativen Präsentation über die Tätigkeit und den Arbeitgeber werden verschiedene Tests durchgeführt mit einem abschließenden Gespräch mit dem Arbeitgeber. Sofern auch hier ein positives Ergebnis erzielt wird, folgt die erforderliche Schulung. 3. Schulung Der Gesetzgeber hat im Luftsicherheitsgesetz klar geregelt, welche Inhalte dem angehenden Luftsicherheitsassistenten vermittelt werden müssen. Dieses wird durch fachkundige und zertifizierte Trainer durchgeführt und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Bundespolizei. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Erfüllung der vorgeschriebenen Pflichtstunden. Zuerst erfolgt die theoretische Prüfung, welche die Zugangsvoraussetzung zur praktischen Prüfung ist. (Der Ablauf ist vergleichbar mit einer Prüfung für einen Autoführerschein, d. h. Theorie und Praxis.) Im praktischen Teil werden drei Teilbereiche überprüft. Sofern eine Prüfung in einem Teilbereich nicht bestanden wird, gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird der Absolvent von der Bundespolizei zum Luftsicherheitsassistenten beliehen und kann seine neue Tätigkeit bei dem Arbeitgeber starten und in ein spannendes und verantwortungsvolles Berufsleben einsteigen. GATE Aviation GmbH Heidenkampsweg 74–76 20097 Hamburg Tel.: +49 40/29 84 84 88-0 Mail: info@gate-aviation.de Web: www.gate-aviation.de Kontakt

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