DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 14 DSD 2 | 2022 Luftsicherheitsschulungen – administrativer Flickenteppich? Von AnnetteWiedemann Den Beteiligten in der Luftsicherheit wird es seit Jahren nicht leicht gemacht, wenn sie mit gut qualifiziertem Personal an den Start gehen wollen. Dabei ist doch gerade diese Qualität, gepaart mit einem besonderen Verantwortungsgefühl, für den sensiblen Bereich unerlässlich. Aber woran liegt das eigentlich? Betrachten wir einmal nüchtern die Luftsicherheit aus der Vogelperspektive. In Deutschland gibt es eine beachtliche Anzahl (> 30) von Behörden, die maßgeblich an der Gestaltung der Luftsicherheit beteiligt sind. Nicht nur, dass diese Luftsicherheitsbehörden der Länder, Bundesministerien, Luftfahrt-­ Bundesamt und Bundespolizei weitestgehend nur auf ihre Verantwortungsbereiche fokussiert sind, wird ihre Aufgabe auch durch veraltete gesetzliche Grundlagen sowie schleichende Novellierungsprozesse deutlich erschwert. Rechtsgrundlagen sind eher „schwere Kost“, aber gern wollen wir unsere derzeitige Schulungssituation kurz skizzieren: Mit dem 11. April 2008 trat die Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) in Kraft. Sie bezieht sich auf das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von Anfang 2005, was wiederum auf die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 Bezug nimmt. Erkennbar ist, dass die eine oder andere Rechtsgrundlage längst geändert oder sogar vollständig ersetzt wurde. Lange Rede, kurzer Sinn, der jetzige § 9a aus dem LuftSiG für die „sicheren Lieferketten“ hat im nationalen Schulungsregelungswerk noch keinen Platz gefunden. Um diesem aber gerecht zu werden – es handelt sich immerhin um eine beachtliche Anzahl von Menschen –, wurde das sog. modulare Schulungssystem ins (rechtlich nicht abgesicherte) Leben gerufen. Wir erinnern uns vermutlich alle noch an die Musterlehrpläne je Personalkategorie. Die Themen und Inhalte dieser Lehrpläne wurden also in einer Excelliste erfasst, etwas verfeinert und als Lösung herausgegeben. Für Ausbildende gilt je nach Schulungsauftrag heute, dass sie zum einen ihre Ausbilderzulassung bei der Behörde entweder direkt beantragen können oder über den Kunden beantragen müssen, abhängig davon, in welchem behördlichen Verantwortungsbereich sie tätig werden wollen. Gleiches gilt für Schulungs- oder Fortbildungsprogramme, sofern diese einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Alles personifiziert, weil Schulungsunternehmen in der Luftsicherheit leider keine Bedeutung erlangen konnten und somit für die Behörden nicht existent sind. Das gleiche Schicksal gilt für die Sicherheitsunternehmen, die zwar eine gewichtige Rolle spielen, aber keine offizielle „Stelle“ für die Behörden darstellen. Wir denken, das ist ein Fehler. Man könnte nun denken: „Logisch, dass AWiAS als Schulungsunternehmen an Bedeutung gewinnen möchte.“ Nicht ganz von der Hand zu weisen, aber gern möchte ich Sie dazu anregen, es auch von einer anderen Seite zu betrachten. Heutzutage wird der Ausbilder/die Ausbilderin von der Behörde zugelassen und beaufsichtigt. Wird minderwertige Qualität erkannt oder sogar grob nachlässig bei der Einhaltung der Vorgaben gehandelt, verliert der Ausbilder möglicherweise sogar die Zulassung. Das Schulungsunternehmen hat keinen Nachteil und setzt einfach einen anderen Ausbildenden ein. Wäre ein Schulungsunternehmen verpflichtet, Qualitätskriterien einzuhalten, wäre dies sicherlich ein Motivator für eine besonders gute Leistung. Auch die ursprüngliche Idee, den Kreis derer klein zu halten, die die Geheimnisse der praktizierten Luftsicherheit erfahren dürfen, ist faktisch nicht mehr gegeben. Nicht nur die Sicherheitsunternehmen beklagen den Mangel an willigen Personen, die sich – trotz der jetzt attraktiveren Bezahlung – für eine Tätigkeit als Kontrollperson interessieren. Eine Wahrheit zeigt, dass der Fachkräftemangel die Unternehmen zwingt nahezu alle zu nehmen, die von der Arbeitsagentur mit Bildungsgutschein ausgestattet werden und einen halbwegs passablen Eindruck machen. Ein Unternehmen, was 50 Kontrollpersonen benöGeschäftsführerin der AWiAS Aviation Services GmbH www.awias.com Annette Wiedemann

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