DER SICHERHEITSDIENST

51 DSD 1 | 2022 BERICHT AUS BERLIN schäftigte auch unverzüglich einsetzen können, um bei privaten und staatlichen Kunden Sicherheit zu schaffen. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält zudem auch eine für das derzeitige Tarifgefüge der Sicherheitswirtschaft in den untersten Lohngruppen relevante Festlegung. Die Koalition will den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf 12,00 Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Unklar und streitig zum Redaktionsschluss dieses Beitrages (20. Januar 2022) war, wann dieser Erhöhungsschritt erfolgen soll, da zum einen hierzu im Koalitionsvertrag keine Festlegung getroffen wurde und zum anderen gegen diesen gesetzlichen Eingriff in bestehende Tarifverträge und damit in die Tarifautonomie erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Zudemhatte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bis zum Redaktionsschluss noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Begründet wird das Tätigwerden des Gesetzgebers von Bundesarbeitsminister Heil u. a. damit, dass die Arbeitgeberverbände bei der Tarifbindung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätten, da nur noch 48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden sind. BDSW macht sich für Stärkung der Tarifpartner stark Diese Einschätzung von Bundesarbeitsminister Heil gilt für die Sicherheitswirtschaft und die Tarifpolitik des BDSW gerade nicht. Durch die Arbeit des BDSW in den letzten Jahren ist es gelungen, die BDA und ihre angeschlossenen Landesvereinigungen von der Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit für unsere Tarifverträge zu überzeugen. Das hat den Organisationsgrad des BDSW und die Tarifbindung in der Sicherheitswirtschaft gestärkt. Diese ist mit 69 Prozent im gesamtwirtschaftlichen Vergleich besonders hoch. Eine große Herausforderung stellt die von der neuen Bundesregierung beschlossene Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 Euro in der Stunde dar. Dies ist aufgrund des Organisationsgrades des BDSW ein gravierender, nicht gerechtfertigter Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie. Wenn der Bundestag dies dennoch für 2022 so beschließt, wird sich der BDSW dem stellen und Konsequenzen für die eigene Tarifpolitik ziehen. Ansätze für mehr Sicherheit in der Wirtschaft Auch wenn im Koalitionsvertrag kein ausdrückliches Bekenntnis zum Wirtschaftsschutz bzw. zur „Initiative Wirtschaftsschutz“ selbst erfolgt ist, so hat die Ampelkoalition durchaus einige wichtige Festlegungen im Koalitionsvertrag getroffen, die sich bei Umsetzung auch positiv auf die Sicherheit von Unternehmen bzw. der gesamten Wirtschaft auswirken können. In diesem Kontext seien erwähnt: die Einführung eines Rechts auf Verschlüsselung, der Ausbau des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur unabhangigen und zentralen Stelle für IT-Sicherheit, die Gründung einer unabhängigen interdisziplinären Bundesakademie zur Begleitung einer vorausschauenden, evidenzbasierten und grundrechtsorientierten Sicherheits- und Kriminalpolitik, gesetzliche Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts, effektive und wirksame Gestaltung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland gemeinsam mit den Ländern, die Erstellung undVeröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten, bundeseinheitliche Standards fur die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken und mehr Rechtssicherheit in der Bestimmung von rechtsrelevanten Compliance-Pflichten. Erwartungshaltung Für den BDSW steht die Schaffung eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes (SDLG) ganz weit oben auf der Prioritätenliste bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition. Der BDSW erwartet daher von der Bundesregierung, dass sie umgehend die bereits begonnenen Arbeiten an einem Gesetzentwurf beendet und baldmöglichst ein SDLG verabschiedet wird. Dieses Gesetz wird ein wichtiger Baustein sein, um Deutschland (noch) sicherer und resilienter zu machen. Bild: Coloures-Pic – stock.adobe.com

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