DER SICHERHEITSDIENST

SCHUTZ VON VERANSTALTUNGEN UND MESSEN 3 DSD 1 | 2022 ist Geschäftsführer der Special Security Services Deutschland SSSD GmbH, Bergheim und Vorsitzender des Arbeitskreises Veranstaltungsordnungsdienste (VOD) im BDSW. Martin Houbé Veranstaltungswirtschaft in und nach der Pandemie Von Martin Houbé Und plötzlich ging das Licht in den Veranstaltungsstätten aus. Was – eigentlich – unvorstellbar war, denn„Brot und Spiele“ gab es immer und wird es immer geben. Es war für uns undenkbar, dass Großveranstaltungen, vomVolksfest über Fußball bis zu Rock-/ Pop-Konzerten, einfach nicht mehr genehmigungsfähig sind! Und es passierte doch, es war der 10. März 2020, kurz bevor am 16. März 2020 der für alle in der Republik spürbare erste „Lockdown“ in Kraft trat, als per Erlass Veranstaltungen nahezu unmöglich wurden. Der Schock war groß, Sicherheitsunternehmen sowie alle anderen Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft hatten von heute auf morgen bis zu 100 Prozent Umsatzverlust. Betrachtete man die Struktur der Beschäftigungsverhältnisse der Veranstaltungssicherheitsdienstleister, wird das Ausmaß und die langwierige Konsequenz aus dem – notwendigen – Erlass von März 2020 sichtbar. Veranstaltungen sind – pandemieunabhängig – in ihrer Anzahl, Art, Größe und Intensität nur schwer langfristig, detailliert planbar. Das Publikum eines Künstlers kann sich in kürzester Zeit vollkommen verändern. Bereits ein neues Youtubevideo mit entsprechendem Social-MediaAuftritt kann die Publikumsstruktur und somit die notwendigen Maßnahmen – vor allem den Personalansatz – innerhalb der Sicherheitsarchitektur einer Veranstaltung massiv verändern. Beachtet man, dass einige Veranstaltungen für das Sicherheits- und Ordnungsdienstunternehmen eine Personaldecke von mehreren Hundert Mitarbeitern verlangt – die durchschnittliche Einsatzzeit des einzelnen Mitarbeiters aber nur ca. 5,5 Stunden Arbeitszeit beträgt –, wird nachvollziehbar, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hier nicht die Regel sein können. Die Nebenerwerbstätigen, meist Minijobber, sind das Rückgrat der Veranstaltungsdienstleister. Das hohe Maß an geforderter Flexibilität – gearbeitet wird, wenn andere feiern – sowie die richtige Qualifikation und Schulung für den jeweiligen Mitarbeiter sind herausfordernde Aufgabe der Unternehmen unserer Branche. Bedingt durch das Durchführungsverbot von Publikumsveranstaltungen aus dem Frühjahr 2020, mussten die Unternehmen umgehend neue Tätigkeitsfelder akquirieren. Für die im Segment Veranstaltung spezialisierten Unternehmen ein oft nicht erfolgreiches Unterfangen. Die Anpassung und Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes war eine erhebliche Erleichterung für die im Geltungsbereich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bedauerlicherweise gab es für ca. 80 Prozent der Beschäftigten der Branche, die Minijobber, keine Hilfe. Mitarbeiter und somit Know-how, Investitionen in Qualität und Qualifikation gingen in großem Umfang verloren. Bis heute ist es fraglich und als extreme Herausforderung für 2022/2023 zu verstehen, ob es gelingen wird, abgewanderte und neue Kräfte wieder für unsere Branche zu gewinnen. Nach der Schockstarre im März 2020 standen die Telefone der Sicherheitsdienste jedoch nicht mehr still. Lebensmittelmärkte benötigten Kräfte für die in der Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Kapazitätsbeschränkungen und damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen ihrer Märkte. Es ergab sich plötzlich ein neues, wenn auch zeitlich begrenztes, Aufgabengebiet für Sicherheitsdienste. Aber mit den Zugangskontrollen allein war es nicht getan, Menschen „vor der Türe“ und im Markt müssen gemanaget werden. Und so werden auch die veranstaltungsordnungsdienstlichen Aufgaben aus anderen Bereichen als üblich angefragt. Ein neuer Typ der Dienstleistung wurde entwickelt. Ein hier eingesetzter Mitarbeiter benötigt zur tatsächlichen Zutrittsverweigerung eine Qualifikation als Bewacher. Für die zu managenden Personendichten gute Kommunikationsfähigkeiten, Kenntnisse und Befähigungen aus den Hygieneschutzkonzepten, Kenntnisse der aktuellen Schutzverordnungen sowie Crowd-Management-Kenntnisse. Es entstanden ähnliche Aufgabenfelder in den unterschiedlichsten Bereichen. Seien es städtische Ämter, Krankenhäuser, Schnelltestzentren, Impfzentren, Quarantäne-

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