DER SICHERHEITSDIENST

SCHUTZ VON VERANSTALTUNGEN UND MESSEN 16 DSD 1 | 2022 halb und außerhalb der Stadien sowie in Zeiten von Corona kurzfristig angeordnete Spiele ohne Zuschauer verstärken die zunehmend schwere Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Mit gravierenden Auswirkungen auf die künftige Spieltagsplanung. Bereits 2013 hat daher der DFB-Sicherheitsbeauftragte die Projektgruppe QuaSOD beauftragt, die Grundlagen für die flächendeckende „Qualifizierung von Sicherheits- und Ordnungsdiensten“ im Fußball zu erarbeiten. Die zunehmend kritische Verfügbarkeit von qualifizierten und geprüft zuverlässigen Ordnern/Servicekräften für den Spielbetrieb sicherzustellen, ist unmittelbares Ziel dieser Maßnahme. Im Ergebnis sind die Erfahrungen zahlreicher Netzwerkpartner in ein zeitgemäßes, modulares Fortbildungskonzept mit umfangreichen E-Learning- und Praxisanteilen eingeflossen. Eingebunden waren Vertreter • der Sicherheitsbeauftragten der Klubs/ Vereine, • der Polizei (Deutsche Hochschule der Polizei), • der gesetzlichen Unfallkrankenkasse (VBG), • der privaten Sicherheitswirtschaft (BDSW), • des Deutschen Städtetags und • der Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur. Um ein mögliches Organisationsverschulden im Schadensfall zu reduzieren, haben die Clubs intensiv gemäß QuaSOD geschult. Mit Stand 2021 sind rund 13.000 Ordnungs-/Servicekräfte ausgebildet und über 55.000 zur Fortbildung registriert. Um das derzeit geforderte, fachfremde, theoretische und kostenintensive Unterrichtungsverfahren gemäß Gewerberecht abzulösen, bedarf es der rechtlichen Anerkennung von QuaSOD. Mit den aktuellen Entwicklungen (DIN-SPEC, aktuelle Rechtsprechung) zeichnet sich ab, dass die Ordner- bzw. Servicepositionen – unabhängig von der Sachkunde – im Fußball richtigerweise bei maximal 25 bis 30 Prozent nach § 34a der Gewerbeordnung eingestuft werden. Entgegen der Bewertung einzelner Behörden, die bisweilen 100 Prozent unterrichtete Personen fordern. Hier erfolgt künftig eine verstärkte Einordnung in sicherheits- und ordnungsrelevante und serviceorientierte Dienstleistungen sowie -positionen. Zertifizierte Veranstaltungsleitung im Sport In Deutschland existiert keine gesetzlich spezifizierte Anforderung zur Qualifizierung von Veranstaltungsleitungen. Die bestehende Verkehrssicherungspflicht sowie potenzielle Haftungsrisiken haben die DFB-Sicherheit frühzeitig veranlasst, mit namhaften Experten, hier Professor Dr. Michael Nagy, der IBIT GmbH und Rechtsanwalt Volker Löhr, in enger Kooperation mit der DFL eine innovative, berufsbegleitende Qualifizierung zu entwickeln. Bisher wurden in diesen dreitägigen Kursen rund 190 Personen für die Veranstaltungsleitung im Sport zertifiziert und auf die Herausforderungen bei komplexen Sportgroßveranstaltungen vorbereitet. Gemäß dem aktuellen Kommentar von Gröger und Löhr zum Musterversammlungsstättenrecht (Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, 5., umfassend überarbeitete Auflage. 2020 XIII, ISBN 978-38005-1688-9) ist die Veranstaltungsleitung sinnvoll durch eine Personenmehrheit abzubilden, analog zur Geschäftsführung eines Unternehmens. Im Fußball kommen dafür regelmäßig die Verantwortlichen aus den Bereichen Betriebs-, Spieltags- und Sicherheitsmanagement in Betracht. Erste Bundesländer haben diese Entwicklung in ihren Versammlungsstättenverordnungen verankert. Auch für den Fußball erscheint diese Struktur umsetzbar. Strukturoptimierung Zertifizierung des Sicherheitsmanagements im Profifußball Gemeinsam mit der SRH Hochschule Heidelberg, Kommissionsmitgliedern, der DFL und der DEKRA Certification GmbH hat der DFB ein international einzigartiges Zertifizierungsverfahren in Anlehnung an die DIN ISO 9001 entwickelt. Das Verfahren leistet einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagements und optimiert die bereits hohen Sicherheits­ (Vl.) Timo Seibert, Hendrik Grosse-Lefert und Lasse Braun Bild: Getty Images / Thomas Lohnes

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