58 DSD 2 | 2025 Auswahl geeigneter Anbieter überprüft werden. Insbesondere im Sicherheitsbereich, wo Rechtskonformität eine angemessene Ausbildung, Überprüfung und Lizenzierung sicherstellt, darf dieses Prinzip nicht verhandelbar sein. Die aktuelle Richtlinie bietet hier leider nachweislich noch zu viele Schlupflöcher. 2. Ausgewogenere Zuschlagskriterien zugunsten der Qualität: Insbesondere bei essenziellen Dienstleistungen wie Sicherheitsdiensten sollte Qualität Vorrang vor dem Preis haben. Die CoESS fordert, dass die neue Richtlinie vorschreibt, dass mindestens 60 Prozent der Zuschlagskriterien qualitätsbezogen sind – etwa in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Qualifikation von MitarbeiterInnen, Innovation und Resilienz. Die Richtlinie sollte zudem die Einbindung von branchenspezifischen Sozialpartnern, wie dem BDSW in Deutschland, fördern, um praktikable Qualitätskriterien in Ausschreibungen zu definieren. 3. Ausführungskriterien für Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Öffentliche Auftraggeber benötigen eine bessere rechtliche Grundlage, um von Bietern konkrete, praxisnahe und ausschließlich relevante Nachweise dafür zu verlangen, wie sie die Zuschlagskriterien erfüllen – sowohl während des Vergabeprozesses als auch während der Vertragsdurchführung. 4. Regeln für Preisrevisionen bei Mehrjahresverträgen: Angesichts der steigenden Inflation muss die Richtlinie klarstellen, wann Preisänderungen rechtlich zulässig sind. Ohne solche Regelungen werden langfristige Verträge insbesondere für KMU finanziell untragbar, und essenzielle Dienstleistungen stehen unter wirtschaftlichem Druck. Aus Sicht der CoESS ist eine bessere rechtliche Grundlage für Preisanpassungen notwendig – insbesondere bei unvorhersehbaren wirtschaftlichen oder regulatorischen Veränderungen, die Lohn- und Betriebskosten beeinflussen. In den letzten Jahren stiegen insbesondere Löhne, Energie- und Produktpreise sowie Steuerlasten in vielen Ländern deutlich an – mit massiven Auswirkungen auf mehrjährige Verträge. Über Rechtskonformität hinaus: Vergabe als strategisches Instrument Für die CoESS geht es bei dieser Überarbeitung nicht nur um eine technische Reform – sondern darum, den Zweck der öffentlichen Vergabe neu zu denken und den gesellschaftlichen Mehrwert von Dienstleistungen wie private Sicherheitsdienste anzuerkennen. Vergaberecht muss Schlupflöcher bei der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen schließen. In einer Zeit wachsender geo- und sicherheitspolitischer Herausforderungen muss die öffentliche Auftragsvergabe als strategisches Instrument verstanden werden – zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen und öffentlicher Räume, zur Förderung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und zur Unterstützung der Integration von Technologien wie Drohnen und KI. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie bietet die einmalige Chance, das EU-Vergaberecht mit den übergeordneten sozialen und strategischen Zielen der Union in Einklang zu bringen. Die CoESS setzt sich dafür ein, dass die Stimme der Sicherheitswirtschaft im Gesetzgebungsprozess weiterhin gehört wird – gemeinsam mit dem BDSW. Wie es nun weitergeht Ein formeller Vorschlag der Kommission wird erst 2026 erwartet. Doch die Grundlage wird jetzt gelegt. Die CoESS rechnet im Laufe des Jahres mit weiteren Konsultationen und bleibt in jeder Phase aktiv, in enger Zusammenarbeit mit dem BDSW. Ziel ist ein Vergabesystem, das Qualität, Rechtssicherheit und Sicherheit für alle Europäer gewährleistet. Es geht um mehr als rechtliche Anpassung – es geht um bessere und einfachere Regeln sowie mehr Sicherheit für Deutschland und Europa. EUROPA
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