DER SICHERHEITSDIENST

57 DSD 2 | 2025 Europa EU-Vergaberecht: CoESS engagiert sich im Überarbeitungsprozess Von Alexander Frank Auf den ersten Blick mag das öffentliche Vergabewesen wie ein trockenes Rechtsgebiet erscheinen. In Wirklichkeit jedoch bestimmt es maßgeblich die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen, auf die Millionen Europäer täglich angewiesen sind – vom Schutz Kritischer Infrastrukturen bis zur Sicherheit öffentlicher Räume. EU-weit wächst der Konsens, dass das derzeitige System, basierend auf der EU-Richtlinie 2014/24, nicht mehr zweckmäßig ist. Die CoESS warnt seit Langem davor, dass aktuelle Praktiken sich fast ausschließlich auf den niedrigsten Preis konzentrieren und einen Abwärtswettbewerb auslösen. Daher fordern wir seit Jahren eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie, die auch Grundlage des deutschen Vergaberechts ist. Und mit Erfolg: Seit Kommissionspräsidentin von der Leyen eine Reform der Richtlinie ankündigte, ist der Prozess in vollem Gange – mit aktiver Beteiligung der CoESS. Laut EU-Parlament werden 60 bis 95 Prozent der Ausschreibungen in Mitgliedstaaten nach dem niedrigsten Preis vergeben – eine Praxis, die auch die CoESS-Mitglieder und das EU Single Market Scoreboard bestätigen. Doch welche Konsequenzen hat das? Das „Billigstbieterprinzip“ hat weitreichende Folgen. Wird Qualität ignoriert, leiden Arbeitsbedingungen und Innovation. Behörden riskieren Verträge mit Anbietern, die Gesetze missachten oder schlecht geschultes Personal einsetzen. Das gefährdet die öffentliche Sicherheit. Die Sicherheitswirtschaft schützt Kritische Infrastrukturen und Veranstaltungen – schlechte Vergaben können daher schwerwiegende Folgen für Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger haben. Jahre der Interessenvertretung zeigen Wirkung Die CoESS und unsere Mitglieder setzen sich daher seit Jahren für einen Paradigmenwechsel ein. Mit EU-Mitteln wurden u. a. der Best Value Guide und das PROCURFAIR-Projekt entwickelt, um öffentliche Auftraggeber für Qualität zu sensibilisieren. 2022 schloss sich die CoESS dann mit unserem Gewerkschaftspartner UNI Europa zusammen, um eine grundlegende Reform des EU-Vergaberechts zu fordern. In Beiträgen zu Kommissionsberichten zur Wettbewerbsfähigkeit, Treffen mit EU-Institutionen und im Dialog mit dem vorherigen EU-Kommissar Nicolas Schmit verliehen wir unserem Aufruf zusätzlich Nachdruck – mit Erfolg. Im vergangenen Sommer, nach den Europawahlen, erklärte Ursula von der Leyen die Überarbeitung zur politischen Priorität der EUKommission. CoESS-Engagement im Überarbeitungsprozess Der Revisionsprozess ist nun in vollem Gange. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause einen Initiativbericht verabschieden, und die Europäische Kommission hat mehrere Konsultationsrunden gestartet – alle unter Beteiligung der CoESS. Positiv zu berichten ist, dass die CoESS eingeladen wurde, die Sicherheitswirtschaft sowohl in einer Anhörung des Europäischen Parlaments als auch als Sozialpartner in einer Anhörung der Europäischen Kommission zu vertreten. Diese Plattformen ermöglichten es uns, eine klare und detaillierte Vision für ein verantwortungsvolles und strategisches Vergaberecht zu formulieren. Im Zentrum dieser Vision steht ein umfassendes Positionspapier, das die CoESS mit Beiträgen ihrer Mitgliedsverbände entwickelt hat – einschließlich eines Workshops mit Mitgliedern des BDSW. Das Papier enthält vier zentrale Reformforderungen: 1. Verbindliche Rechtskonformität als Eignungskriterium: Bieter müssen geltende Branchen- und Arbeitsgesetze einschließlich Tarifverträge einhalten – und dies muss bei der stv. Generaldirektor der CoESS – Confederation of European Security Services www.coess.eu Alexander Frank

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