53 DSD 2 | 2025 Koalitionsvertrag: viele Formelkompromisse – aber jetzt endlich loslegen Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp Geschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) RA Dr. Berthold Stoppelkamp Der Berichtszeitraum Februar bis Anfang Mai 2025 war innenpolitisch wesentlich durch den harten Wahlkampf, die sich anschließenden mehrwöchigen Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung geprägt. Wichtige sicherheitspolitische Themen waren die Migrationspolitik, die Aufhebung der Schuldenbremse für Verteidigung, ein Sondervermögen für Infrastruktur sowie die Diskussion über die Wiedereinführung von Wehrpflichtmodellen infolge der veränderten Sicherheitslage. Wirtschaftspolitisch wurde seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump ausnahmslos über dessen Zollpolitik, den Handelsstreit mit China bzw. der EU diskutiert und Gegenmaßnahmen der EU vorbereitet. US-Friedensbemühungen in der Ukraine zeigten bislang keine Erfolge, und im Gazastreifen kam es erneut vermehrt zu israelischen Bodeneinsätzen. Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2024 offenbarte einen erheblichen Anstieg bei Gewaltdelikten. Bundestagswahl – ernüchterndes Ergebnis für die demokratische Mitte Am 23. Februar 2025 hatte der Wähler das Wort. Die CDU/CSU wurde zwar stärkste Partei, blieb jedoch hinter ihren Erwartungen zurück. Aufgrund des schwachen Abschneidens der Grünen blieb ihr als einzige Option, mit der stark geschwächten SPD einen Koalitionsvertrag auszuhandeln. Am 9. April 2025 stellten die Spitzen von CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vor. Während der Koalitionsverhandlungen wurden die Zwischen- und Endergebnisse der 16 Arbeitsgruppen fortlaufend an Medien und Öffentlichkeit durchgestochen. Erst in der Endphase, unter Federführung der Spitzenverhandlungsgruppe, wurden die Zwischenergebnisse weitgehend vertraulich behandelt. Bekenntnis zur deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie Betrachtet man die Inhalte des Koalitionsvertrages aus Sicht der Sicherheitswirtschaft und speziell aus Sicht des BDSW – dem maßgeblichen Wirtschafts- und Arbeitsgeberverband für das Sicherheitsgewerbe im Sinne des § 34a GewO –, fällt die Bewertung durchwachsen aus. Einerseits bekennt sich die Koalition dazu, die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken zu wollen. Dieses Bekenntnis ist im Koalitionsvertrag im Kontext der Verteidigungspolitik sowie der veränderten geopolitischen Sicherheitslage und der sich abzeichnenden Infragestellung der US-Bündnisgarantie für die NATO verortet, weshalb es sich primär auf die Verteidigungsindustrie beziehen dürfte. Andererseits umfasst Verteidigung auch die zivile Komponente, in der das Sicherheitsgewerbe bereits heute – etwa beim Schutz militärischer Liegenschaften – einen erheblichen Beitrag leistet, sodass auch unser Gewerbe begrifflich mit umfasst ist. Allerdings setzt sich die Koalition – im Gegensatz zum vorherigen Koalitionsvertrag – diesmal nicht das ausdrückliche Ziel, in dieser Legislatur neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe zu schaffen. Mindestlohn – interpretationsfähige Regelung Die Koalition bekennt sich zum gesetzlichen Mindestlohn und hält an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission fest – eine Forderung, die auch der BDSW unterstützt. Laut Koalitionsvertrag soll sich die Kommission bei der weiteren Entwicklung des Mindestlohns im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar. Während die SPD-Vorsitzende im Rahmen der Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag BERICHT AUS BERLIN
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