DER SICHERHEITSDIENST

36 DSD 2 | 2025 KRITISCHE INFRASTRUKTUR (KRITIS) Die Lebensadern der Gesellschaft Zur Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen Im Gespräch mit Peter Lauwe Vor mehr als zwei Jahrzehnten gegründet, ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die zentrale Stelle des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Die aktuelle politische Lage rückt insbesondere das Thema der Zivilen Verteidigung verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit. Dazu gehört auch die Resilienz der Kritischen Infrastruktur. GIT SICHERHEIT sprach darüber mit Peter Lauwe, Leiter der Referatsgruppe Infrastrukturschutz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Herr Lauwe, das BBK gibt es seit 2004 und dient seitdem als zentrale Stelle des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Könnten Sie bitte zunächst einmal den Begriff der Zivilen Sicherheitsvorsorge eingrenzen, um den es hier geht? Peter Lauwe: Im Kern geht es um den Schutz der Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen. Wir im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeiten an nicht militärischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesellschaft vor Krisen, Katastrophen und militärischen Bedrohungen zu schützen und sie gegenüber diesen resilienter zu machen. Darunter fällt beispielsweise die Warnung der Bevölkerung vor Gefahrenlagen, die Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stärkung eines effizienten Risiko- und Krisenmanagements von staatlichen und privaten Akteuren. Angesichts der vergangenen und aktuellen sicherheitspolitischen Veränderungen steht insbesondere die Zivile Verteidigung im Mittelpunkt unseres Handelns. All das gehört zu einer gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsvorsorge, die den Schutz der Bevölkerung sowie die staatliche Handlungsfähigkeit gewährleisten muss. Einer meiner Arbeitsschwerpunkte ist dabei, die Resilienz von Kritischen Infrastrukturen zu stärken. Das passt in der Tat gut zusammen, denn die Bevölkerung braucht Wasser, Strom, Verkehrswege etc. Peter Lauwe: Richtig – Kritische Infrastrukturen sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft. Die Energie- und Wasserversorgung, der Transport von Gütern oder z. B. auch die medizinische Versorgung sind lebensnotwendig für das Funktionieren des öffentlichen Lebens. Kommt es zu Störungen oder Ausfällen, kann das weitreichende Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung haben. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist insofern ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Ihre Zuständigkeit für Kritische Infrastruktur besteht demnach auch unabhängig davon, ob das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet wird oder nicht? Peter Lauwe: Grundsätzlich tragen viele Akteure zum Schutz Kritischer Infrastrukturen bei. Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit in diesem Bereich ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Dort wird geregelt, unter welchen Umständen das BBK Daten erheben und verarbeiten darf, unter anderem über Infrastrukturen, bei deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus darf der Bund die Bundesländer beim Schutz Kritischer Infrastrukturen beraten und unterstützend tätig werden. Zudem wurde 2009 mit der Verabschiedung einer nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen eine gemeinsame Grundlage und strategische Zielvorstellung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland geschaffen. Die Umsetzung der dem KRITIS-Dachgesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinie hat sich ja nun durch die vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestags erst mal verschoben. Lassen Sie uns mal annehmen, dass es inhaltlich im Wesentlichen beim Referentenentwurf mit seinem Leiter der Referatsgruppe Infrastrukturschutz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der Ausgabe 4/2025 der Zeitschrift GIT SICHERHEIT. www.git-sicherheit.de Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung. Peter Lauwe

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