31 DSD 2 | 2025 vom Gewährleisten und Ermöglichen über das Inangriffnehmen bis hin zum Erstreben oder bloßen Prüfen. Evaluierungszeitpunkte werden nicht genannt. Der Politikwechsel zeigt sich in der Synopse der strategischen Grundsätze in den Koalitionsverträgen von 2021 und 2025. Sie waren 2021 unter anderem geprägt von einer evidenzbasierten Sicherheits- und Kriminalpolitik, einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkung auf Freiheit und Demokratie und der Einrichtung einer „Freiheitskommission“, die „bei unvernünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert“, vom „Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“, von hohen Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware, vom Verzicht auf Quellen-TKÜ und OnlineDurchsuchung im Bundespolizeigesetz, von der Ablehnung flächendeckender Videoüberwachung und biometrischer Überwachung (Seite 103 ff.). Solche von der Abwägung zwischen Sicherheit, Freiheit und Datenschutz geprägten Regulierungsziele hätten beim jetzt angestrebten Politikwechsel schwerlich als Zeitenwende in der Inneren Sicherheit oder Sicherheitsoffensive verstanden werden können. Sicherheitswirtschaft Versprachen die Koalitionäre 2021 noch, die privaten Sicherheitsdienste „mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz“ zu regulieren, so wird die Sicherheitswirtschaft im Koalitionsvertrag 2025 nicht einmal erwähnt. Das ist angesichts der Bedeutung der immer intelligenteren, von der Sicherheitswirtschaft entwickelten und produzierten Sicherheitstechnik in ihren vielfältigen Anwendungen zur Wahrung der privaten wie der öffentlichen Sicherheit und für die Tätigkeit der Polizei und der Sicherheitsbehörden ebenso wie angesichts des unverzichtbaren Beitrags des Sicherheitsgewerbes mit nahezu 300.000 Beschäftigten in allen Sicherheitssektoren vom Schutz des privaten Wohnumfeldes und gefährdeter Personen bis zum Schutz Kritischer Infrastrukturen und militärischer Anlagen, von Synagogen und Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, unverständlich und bedauerlich. Auch bei der Zusage einer Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatz- und Rettungskräften (Seite 89) werden die Interventionskräfte der Sicherheitsdienstleister nicht berücksichtigt. Und jeder Hinweis auf das Sicherheitsgewerbegesetz, das noch immer im Entwurfsstadium verharrt, fehlt. BDSWPräsident Werner Landstorfer hat sich noch vor seiner Wahl für das Sicherheitsgewerbegesetz ausgesprochen, „aber so, wie es im Entwurf vorliegt, dürfen wir es nicht auf den Weg bringen” (Security Insight, 2-25, Seite 34/35). Die für die Sicherheitswirtschaft zuständigen Bundesverbände BDSW, BDLS und BDGW werden umso energischer darauf hinwirken, dass die Sicherheitswirtschaft in der Sicherheitsstrategie der Bundesregierung den ihr gebührenden Stellenwert erhält. WIRTSCHAFT UND POLITIK Anzeige Wir danken den Ausstellern der 58. Jahresmitgliederversammlung des BDSW für ihre Teilnahme und Produktpräsentationen!
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