30 DSD 2 | 2025 Sicherheitsgesetzgebung Zur Stärkung der Inneren Sicherheit und der Sicherheitsinstitutionen werden im Koalitionsvertrag über die zuvor genannten Befugniserweiterungen hinaus umfassende Gesetzgebungsvorhaben angekündigt: ein „modernes“ Bundespolizeigesetz, die grundlegende systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes, eine Novellierung des BSI-Gesetzes, eine Reformierung des„Cyberstrafrechts“ und ein„gutes“ KRITIS-Dachgesetz (für das es schon den vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ gibt). Das Waffenrecht wird umfassend evaluiert und bis 2026 weiterentwickelt zu mehr Praxisorientierung und Anwenderfreundlichkeit, Effektivität, Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung (Seite 83). Mit einem umfassenden digitalen Gewaltschutzgesetz will die Bundesregierung die Rechtsstellung Betroffener verbessern, die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten ermöglichen und über Plattformen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen (Seite 91/92) Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung Als künftige Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet der Koalitionsvertrag – ebenso wie schon 2021 – vor allem die Organisierte Kriminalität, Banden- und Clankriminalität, auch durch vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft (Seite 83). Zur Verhinderung von Gewalttaten sollen Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden. Dazu wird ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt (Seite 82). Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze will die Bundesregierung noch intensiver bekämpfen, den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen (Seite 90) und den Anwendungsbereich des § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) auf den Fall ausweiten, dass der Täter Gegenstände wie Messer oder Pkw für die Amoktat nutzen will (Seite 89). Die Erweiterung von Ermittlungsbefugnissen wird teilweise auf die Bekämpfung schwerer Straftaten fokussiert. Geldwäsche und Finanzkriminalität sollen „entschieden“ bekämpft werden, auch durch Fortentwicklung der Vermögenseinziehungsinstrumente (Seite 48/49) und durch Fortfall des Erfordernisses einer Katalogtat als Vortat (Seite 88). Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung (einschließlich von „CumCum-Geschäften“) wird als unerlässlich für die Handlungsfähigkeit des Staates bezeichnet (Seite 47). Und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll gestärkt werden (Seite 48). Umweltkriminalität will die Bundesregierung nach einem Nationalen Aktionsplan vermehrt bekämpfen, auch durch europäische und internationale Zusammenarbeit (Seite 89). Vergleich mit dem Koalitionsvertrag 2021 Die Strategie der Inneren Sicherheit bildet – verknüpft mit der Migrationspolitik – einen erkennbaren Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung 2025. Das wird schon in den einleitenden Grundsätzen deutlich, aber auch in den vielfältigen Absichtserklärungen zur Verstärkung der Kompetenzen und Befugnisse der Bundespolizei und der Bundessicherheitsbehörden in den einzelnen, sich zum Teil überschneidenden Abschnitten der Kapitel „Innen“ und „Recht“. Dabei wird die Realisierungsgewissheit bei den einzelnen Projekten sehr unterschiedlich formuliert, reicht WIRTSCHAFT UND POLITIK
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