DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 10 DSD 4 | 2023 Aktuelle bargeldrelevante Initiativen und Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene Von Andreas Goralczyk Die BDGW gemeinsam mit der europäischen Branchenvertretung der Geld- und Wertdienstleister ESTA1 beobachtet und begleitet europäische Bargeldthemen. Sie nimmt aktiv teil an Konsultationsprozessen zu bargeldrelevanten Gesetzesvorhaben und kommentiert die Initiativen des europäischen Gesetzgebers, der Europäischen Kommission oder der Europäischen Zentralbank sowie deren beratenden Arbeitsgruppen. 1 ESTA – The European Cash Management Companies Association (https://www.esta-cash.eu) 2 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3501 3 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3501 Am 28. Juni dieses Jahres hat die Europäische Kommission drei Vorschläge für Gesetzgebungspakete vorgestellt, die sich derzeit auf nationaler Ebene in der Phase der Bewertung befinden: 1. Legislativvorschlag für eine Verordnung über das Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel 2. Legislativvorschlag für die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Etablierung eines möglichen digitalen Euro 3. Legislativvorschlag für eine Reform der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services and Electronic Money Services Directive, PSD3) In dieser Ausgabe DSD – Der Sicherheitsdienst möchten wir über einige Aspekte dieser neuen Gesetzgebungsvorschläge berichten. Legislativvorschlag für eine Verordnung der Europäischen Kommission zum Euro-Bargeld als Legal Tender Ein starkes Zeichen für die Zukunft des EuroBargelds Mit dem Gesetzgebungsvorschlag zur Funktion des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel, dem Legal Tender des Euro-Bargelds, soll gewährleistet werden, dass das Euro-Bargeld auch weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel flächendeckend akzeptiert wird und dass der Zugang zum Euro-Bargeld für Bürger und Unternehmen flächendeckend und problemlos möglich ist. Der Euro ist und bleibt auch weiterhin das „Symbol für Europas Einheit und Stärke“2 in Form von Euro-Bargeld und zukünftig auch in Form eines digitalen Euro. „Euro Cash is legal ‚tender‘ in the euro area.“ Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zum Legal Tender des Euro will die Kommission genau dieses bestätigen: „This proposal aims to set out in legislation what that actually means, with a focus on two ‚A‘s: acceptance and access.“ (Pressestatement der Europäischen Kommission am 28. Juni 20233) Die Annahme von Euro-Bargeld als Zahlungsmittel und der Zugang zum Euro-Bargeld sind nicht mehr so selbstverständlich, wie es die Funktion des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel erwarten lässt. Mit dem Verordnungsvorschlag reagiert die Kommission auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ELTEG („Euro Legal Tender Expert Group“) zum Legal Tender sowie auf die zunehmenden Bedenken in den Mitgliedstaaten der Eurozone, dass die Akzeptanz und der Zugang zum Euro-Bargeld nicht mehr überall uneingeschränkt möglich sind. Die Kommission erwähnt insbesondere den Rückzug der Banken aus der Fläche, die Schließungen von Bankfilialen und Geldautomaten. Die Verordnung soll die flächendeckende Annahmepflicht von Euro-Bargeld in der Eurozone sicherstellen und gewährleisten, dass der Zugang zum Euro-Bargeld auch weiterhin flächendeckend möglich ist. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, genau dies zu gewährleisten. Auch bei zunehmender Verfügbarkeit von Karten und anderen digitalen Zahlungsmitteln muss der Bürger die Wahlfreiheit beim Bezahlen behalten. Die Auswirkungen einer dramatischen Reduzierung der BargeldnutSenior Research Fellow der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Andreas Goralczyk

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