DER SICHERHEITSDIENST

88 DSD 1 | 2023 DAS LETZTE Wie resilient ist Deutschland in der Krise aufgestellt? Von Florian Graf Vor einigen Tagen jährte sich der Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine. Dieses Ereignis leitete eine sicherheitspolitische Zeitenwende ein. Spätestens nachdem im vergangenen Jahr die Nord-Stream-2-­ Pipeline durch mehrere Sprengungen teilweise zerstört und der Bahnverkehr durch Sabotageakte lahmgelegt wurde, ist auch eine veränderte Sicherheitslage im Innern spürbar. Da die Sicherheitsexperten hierbei von gezielten Sabotageakten ausgehen, ist der Schutz der Kritischen Infrastruktur zu Recht stärker in das Zentrum sicherheitspolitischer Überlegungen gerückt. Das war auch aus Sicht unserer Branche überfällig und ist sehr zu begrüßen. Denn es braucht dringend einen bundesgesetzlichen Rahmen als klare Vorgabe dafür, wie unsere Kritische Infrastruktur (KRITIS) zu schützen ist. Als Verbände der Sicherheitswirtschaft fordern wir hierfür – ungeachtet des aktuellen Handlungsdrucks – seit Jahren eine gesetzliche Regelung. Mit unseren Unternehmen ist die private Sicherheitswirtschaft ein wichtiger Teil beim Schutz der KRITIS in verschiedenen Sektoren: zum Beispiel bei der Bargeldversorgung, beim Schutz von Kraftwerken und Rechenzentren sowie an Flughäfen oder auch im öffentlichen Personenverkehr. Regelung auf europäischer Ebene beschlossen Am 19. Dezember 2022 wurde die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) auf europäischer Ebene verabschiedet. Der BDSW begrüßt diesen Beschluss auf europäischer Ebene ausdrücklich, denn die neuen Vorschriften stärken die Widerstandsfähigkeit der KRITIS gegen Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder eine Pandemie. Durch europaweit einheitliche Mindestvorgaben und verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa gestärkt. Das ist eine wichtigeWegmarke für den Schutz der KRITIS, denn die Mitgliedstaaten müssen die Bestandteile der Richtlinie innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen. Deutschland arbeitet am KRITIS-Dachgesetz Die Bundesregierung plant zur Umsetzung der CER-Richtlinie ein KRITIS-Dachgesetz. Erste Eckpunkte hat das Bundesinnenministerium vorgelegt. Damit wird zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz der KRITIS in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Zudem soll mit demKRITIS-Dachgesetz die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden. Die Rolle der privaten Sicherheitsdienste ist dabei zu berücksichtigen. Darüber und zur Frage, welche Standards wir dabei brauchen, stehenwir imAustauschmit der Politik. BDSW diskutiert KRITIS-Dachgesetz mit der Politik Das KRITIS-Dachgesetz wird auch ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Jahresmitgliederversammlung am 25. Mai 2023 in Berlin sein, auf der wir uns mit wichtigen Entscheidern austauschen. Mit dabei werdenunter anderemder Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, Johann Saathoff (SPD), sowie MdB Konstantin von Notz (Grüne), MdB Phillipp Amthor (CDU/CSU) und MdB Manuel Höferlin (FDP) sein. Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft und BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Florian Graf Florian Graf (rechts) im Austausch mit Johann Saathoff, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat

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