DER SICHERHEITSDIENST

74 DSD 1 | 2023 EUROPA Meilenstein: EU-Richtlinie empfiehlt Qualitätskontrolle von Sicherheitspersonal im KRITIS-Bereich Von Alexander Frank Ende vergangenen Jahres war es so weit: Der Europäische Rat und das Parlament haben die EU-Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen verabschiedet. Für die Sicherheitswirtschaft und den Schutz Kritischer Infrastruktur könnte dies ein Meilenstein sein – wenn die Richtlinie nun konsequent auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Mit der Richtlinie ist erstmals eine Empfehlung im EU-Recht verankert, dass Betreiber Kritischer Infrastrukturen die Ausbildung und Qualifikation wichtigen Personals, einschließlich externer Dienstleister, auf Grundlage bestehender Normen kontrollieren sollten. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, einschließlich der deutschen Bundesregierung, die Richtlinie bis Oktober 2024 umzusetzen und dieser Empfehlung mit rechtlich bindenden Maßnahmen nachzukommen. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine haben uns die Verwundbarkeit Kritischer Infrastrukturen vor Augen geführt – denken wir an den Anschlag auf die Nord-Stream-2-Pipeline in der Ostsee im September 2022. Beispielsweise mit Fortgang des Krieges in der Ukrainewächst die Gefahr, dass weitere Kritische Infrastrukturen in Europa physischen und Cyberattacken ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund muss auch die Europäische Richtlinie zur Widerstandsfähigkeit Kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) gesehen werden, die im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie legt ein Verfahren fest, mit dem die EU-Mitgliedstaaten „kritische Einrichtungen“ in elf Sektoren ermitteln sollen. Diese Einrichtungenmüssen dann laut Artikel 13 der Richtlinie geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogeneundorganisatorischeMaßnahmen ergreifen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber physischen Gefahren zu gewährleisten – laut Artikel 16 beispielsweise mithilfe von Normen. Relevanz der Richtlinie für die Sicherheitswirtschaft Der Rechtsakt empfiehlt im weiteren Text, wie solche Maßnahmen konkret aussehen sollten – und hier wird es für die Sicherheitswirtschaft äußerst interessant. Denn Sicherheitsunternehmen und -personal sind in vielen Ländern ein integraler Bestandteil des Schutzes Kritischer Infrastrukturen und entsprechender Maßnahmen. Gerade beim Schutz Kritischer Infrastrukturen müssen Sicherheitsdienstleistungen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Dies spiegelt sich jedoch bisher oft nicht in der Beschaffungspraxis der Betreiber wider – ein Problem, auf das die CoESS, gemeinsam mit unserem Sozialpartner UNI Europa, seit Jahren hinweist. Es sollte beispielsweise selbstverständlich sein, dass Behörden und Betreiber ausschließlich Sicherheitsunternehmen mit ausreichend geschultem, ausgerüstetem und qualifiziertem Sicherheitspersonal einsetzen, um diese für das Funktionieren unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften wichtigen Einrichtungen zu schützen. Head of EU Affairs der CoESS – Confederation of European Security Services www.coess.eu Alexander Frank Bild: unsplash.com / Skyler Smith

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