DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 18 DSD 1 | 2023 Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung – mit wenig Aufwand zu neuem Glanz? Von AnnetteWiedemann Einen Artikel zu einem „schwebenden“ Verfahren zu schreiben, ist nicht so einfach. Weiß man zu diesem Zeitpunkt doch nicht, ob sich die Aussagen nicht schon möglicherweise mit Erscheinungsdatum überholt haben. In diesem Fall aber ist es interessant zu erfahren, wie sich eine Zusammenarbeit zu dieser wichtigen Luftsicherheits-Schulungsverordnung zwischen der maßgeblichen Behörde, dem BMI und dem BDLS gestaltet (hat). Die Erwartungen an eine neue, endlich den gesetzlichen Grundlagen angepasste Luftsicherheits-Schulungsverordnung waren groß und so zeigten sich der BDLS und die anderen betroffenen Verbände zunächst erfreut, vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Datum vom 24. Oktober 2022 den Referentenentwurf in den Händen zu halten. Zudem auch noch einhergehend mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. November 2022, also der Beteiligung nach § 47 GGO. Sehr intensiv setzten sich alle Verbände direkt mit dem mehr als 80 Seiten umfassenden Entwurf auseinander, ist es doch für die Schulung und Fortbildung des Personals der an der Luftsicherheit beteiligten Unternehmen, für die Ausbilderinnen und Ausbilder, also für alle in der Luftsicherheit Tätigen von besonderer Bedeutung. Umso mehr deshalb, weil die „alten“ Regelungen äußerst unbefriedigend waren. Unbefriedigend, weil wir in Deutschland seit Jahren durch die vielen behördlichen Akteure auf einen Flickenteppich schauten, der oftmals das Gefühl vermittelte, dass jede Behörde „ihr eigenes Süppchen kocht“ und sich aus den nicht abgestimmten Vorschriften stets das für sie Beste und Bequemste heraussucht. Ein Vorgehen, welches nicht immer dem eigentlichen Ziel wohlwollend entgegenkam oder dem sogar entgegenwirkte. Einheitliches Handeln aller Luftsicherheitsbehörden – wie es eigentlich sein sollte – gab es nicht. Die Hoffnung aller war nun, dass das neue Werk diesem Wirrwarr ein Ende setzt und endlich deutschlandweit gültige Transparenz Einzug hält. Es sollte der Wunsch nach einer Verordnung erfüllt werden, die den Grundstein zur Umsetzung sinnvoller Konzepte für bestens qualifiziertes Personal liefert. Gleichermaßen gepaart mit der Möglichkeit, auf Augenhöhe gemeinsam mit den Behörden die Konzepte zu verbessern und umzusetzen, trotz allem jeder seiner Rolle entsprechend. Das BMI als Verordnungsgeber zeigte sich dann auch sehr großzügig, als verschiedene Verbände um eine Terminverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme baten. Diesem Wunsch wurde zwar dankenswerterweise mit einer Verlängerung bis zum 5. Dezember 2022 entsprochen und doch kam man kurze Zeit später nicht umhin, bei dem gesamten Verfahren ein „Geschmäckle“ zu spüren. Grund dafür war ein Treffen des BMI mit allen Luftsicherheitsbehörden am 30. November/1. Dezember 2022, also vor Erreichen des Abgabetermins 5. Dezember 2022 für die Stellungnahmen der Verbände. Die Aufklärung des BMI dazu gab es kurze Zeit später, nämlich, dass man diesen bereits anberaumten Termin für eine nochmalige Durchsicht des Referentenentwurfes genutzt hätte. Möglicherweise hatte das BMI nicht mit einer derart großen – und inhaltsschweren – Resonanz gerechnet. Die Folge ist nun eine anberaumte Expertenrunde, die auch die Verbandsvertreter einschließt und am 15. und 16. Februar 2023 stattfinden wird. Wir stehen noch vor dieser Veranstaltung, sind aber hoffnungsvoll, dass es ein ernsthafter und konstruktiver Austausch werden wird! Wie aber nun sieht die 19 Seiten umfassende Stellungnahme des BDLS aus? Die gesamte Stellungnahme zu lesen, ist möglich. Aus Geschäftsführende Gesellschafterin der AWiAS Aviation Services GmbH. Sie arbeitet seit mehr als 30 Jahren in der Branche und ihr Wissen wurde durch die jahrelange Tätigkeit und Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Luftfahrt aufgebaut. www.awias.com Annette Wiedemann

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