DER SICHERHEITSDIENST

65 DSD 3 | 2022 WIRTSCHAFTSSCHUTZ Analysen und Hilfestellungen zumWirtschaftsschutz Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp DsiN-Sicherheitsindex 2022 Im Rahmen dieser Studie wurde die Bedrohungslage für Verbraucher als Onliner ermittelt. Danach sind Verbraucher schlechter vor Cyberangriffen geschützt als in den vergangenen acht Jahren. Allerdings zeigt die Studie auch, dass digitaler Kompetenz die entscheidende Bedeutung für die eigene IT-Sicherheit zukommt. www.sicher-im-netz.de Verfassungsschutzbericht 2021 Das BfV sieht sehr große Probleme im Bereich Cybersicherheit, insbesondere durch Cybersabotage durch fremde Nachrichtendienste. Die größte extremistische Bedrohung geht weiterhin in Deutschland vom Rechtsextremismus aus. Aber auch im gewaltorientierten Linksextremismus besteht nach wie vor ein hohes Radikalisierungsniveau. www.verfassungsschutz.de Lünendonk-Marktanalyse Im Jahr 2021 ist der Umsatz 25 führender Sicherheitsdienstleister um durchschnittlich 7,3 Prozent gewachsen. Die Anzahl der Beschäftigten ist allerdings im selben Zeitraum nur um drei Prozent gestiegen. Dies zeigt zum einen, dass ein Mangel an Arbeitskräften besteht. Zum anderen ist es aber auch Beleg dafür, dass zukünftig ein Wachstum nur durch integrierte Sicherheitslösungen generiert werden kann. www.luenendonk.de PWC-Studie: öffentliche Akzeptanz digitaler Technologie für die deutsche Polizei 80 Prozent der Bundesbürger glauben, dass Kriminelle künftig deutlich mehr Straftaten mithilfe digitaler Technologien verüben werden. 94 Prozent meinen, dass die deutsche Polizei ihre digitalen Kompetenzen stark ausbauen sollte. 87 Prozent sind dafür, digitale Technologien bei der Polizei bundesweit zu vernetzen. www.pwc.de Zuständiges Geschäftsführungsmitglied für den BDSW-Arbeitskreis Wirtschaftsschutz RA Dr. Berthold Stoppelkamp Zeit, in der krisenbedingt eine Vielzahl von Fremdpersonal das Unternehmen betreten muss. Personelle Kapazitäten vorausgesetzt, könnten hier WSD im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die Bresche springen. Auch wenn Unternehmen selbst Wachabteilungen unterhalten, dürften die eigenen Personalressourcen nicht ausreichen. Und mit schnell angelernten Mitarbeitern aus anderen Unternehmensbereichen lässt sich kein Fachpersonal ersetzen. Andererseits dürfte kein WSD in der Lage sein, flächendeckend so viel „Manpower“ zu stellen, um den Technikausfall komplett zu kompensieren. Die WSD könnten auf die Unternehmen zugehen. Tenor wäre: Welches Sicherheitsniveau wollen die Unternehmen auch im Zeichen des Energieausfalls beibehalten und was können die WSD dazu beitragen? Und wo gibt es brauchbare Kompromisse zwischen Wunsch und Machbarkeit? Entscheiden sich Unternehmen für die Notstromversorgung, sollten sie darauf hingewiesen werden, dass solche Anlagen zwar Probleme lösen können, aber auch im Stande sind, solche erst zu schaffen. Wie TÜV-Sachverständige feststellten, hatte gut jede vierte „Sicherheitsstromversorgungsanlage“, konkret 26,4 Prozent, in prüfpflichtigen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder ShoppingMalls „wesentliche Mängel“. Weitere 42,1 Prozent wiesen laut TÜV „geringfügige Mängel“ auf und nur 31,5 Prozent waren „mängelfrei“. Diese Ergebnisse wurden im Baurechtreport, der jährlich vom TÜV-Verband herausgegeben wird, veröffentlicht. Deshalb sollten die NSV-Einrichtungen regelmäßig im Rahmen eines Probelaufs auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden. Der TÜV empfiehlt einmal im Jahr. Anzuraten wäre aber, dies öfter zu tun. Es gibt einiges zu bedenken bei der Notstromversorgung. Aber jeder Aufwand lohnt sich, wenn es um das Fortbestehen eines Unternehmens geht. Viele Stromerzeugungsanlagen werden mit Erdgas betrieben, das zunehmend von russischer Seite als politisches Druckmittel eingesetzt wird. Eine Umstellung auf andere Energieträger wird – wenn überhaupt – kaum von heute auf morgen machbar sein. Foto: PhilippWiatschka/pixelio.de

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