DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSTECHNIK 3 DSD 3 | 2022 Erfüllung der Anforderung aus den VdS-Richtlinien 2172-1 durch Protokollierung der Zeitstempel jeder Aktion Von Gerd Allmendinger Geschäftsführer der SoftClean GmbH Mit der Einführung der VdS-Richtlinie 2172-1 (Interventionsstelle) und der VdS-Richtlinie 2172-2 (Verfahren für die Anerkennung) werden für die Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft neue Vorgaben erstellt. Die Normung ist gezielt auf ein digitales Nachweisverfahren ausgelegt. Ziel der Normierung ist es, die Nachweisführung entsprechend der vorgegebenenZeitstempel fälschungssicher und abrechenbar für alle Beteiligtendarzustellen. Die Interventionsstelle als Teil der Sicherungskette nach VdS 3138-1 oder DIN VDE 0827-11 dient zur schnellstmöglichen Erkennung, Bewertung und Abwehr der gemeldeten Gefahren. Die wie immer in Normen etwas umständlich formulierten Begriffe haben wir hier versucht, entsprechend der gängigen Sprachregelung zu erklären. Wichtige Bestandteile der Sicherungskette: Technischer Dienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, Gefahrenmeldungen aus in Schutzobjekten installierten Gefahrenmeldeanlagen zu empfangen und zu verarbeiten und weiterzuleiten und diese Schritte zu dokumentieren. Diese Gefahrenmeldeanlagen werden durch den technischen Dienst überwacht. Voraussetzung für den technischen Dienst ist eine AES. Alarmdienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, Gefahrenmeldungen zu bewerten und vertraglich vereinbarte Sicherungsmaßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Schutzobjektsicherheit einzuleiten, zu überwachen und zu dokumentieren. Interventionsdienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, aufgrund einer Alarmierung die imVorfeld vereinbarten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Schutzobjekt durchzuführen sowie die Ergebnisse aus diesen Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Durchführung wird durch die NSL überwacht. Alarmprovider: Alarmempfangsstelle, die zusätzliche Anforderungen an die Verarbeitung, Überwachung und Weiterleitung von Gefahrenmeldungen erfüllt. Digitales Kommunikationsgerät (DKG) In der Regel handelt es sich hierbei um ein handelsübliches Smartphone für die Daten- und Sprachkommunikation (z. B. zwischen der IK und der NSL) mit integrierter Ortungstechnik (GPS o. a.), das Geodaten an die NSL übermitteln kann und zur Eigensicherung der IK eine Totmannschaltung-Überwachungsfunktion für Einzelarbeitsplätze enthält. Technische und organisatorische Grundlagen Für die Alarmierung durch die beauftragende Gerd Allmendinger

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