DER SICHERHEITSDIENST

WIRTSCHAFTSSCHUTZ 54 DSD 1 | 2022 ternetquellen, selbst suspekte, zurück. So finden des Öfteren im Internet veröffentlichte Fake News denWeg in die Medien. Der Winkelzug Ein oft zu beobachtender Winkelzug: Es wird wiedergegeben, was andere melden. Zitatgeber könnte beispielsweise ein Blog mit seriös klingenden Namen und professionellem Layout sein. Einer tieferen Überprüfung hält diese „Quelle“ zwar nicht Stand, aber erst einmal ist die gewünschte Botschaft in die Öffentlichkeit transportiert. Und wirkt. Die Bandbreite der möglichen Negativ- „News“ ist so vielfältig wie die Lüge selbst. Angeblich zurückgehaltene Gewinnwarnungen, deutlich verspätete Lohn- und Gehaltszahlungen, bevorstehende Massenentlassungen oder Arbeitsplätze kostende Fusionen – das sind nur einige Beispiele. Eine niedrigschwellige, aber effektive Angriffsform sind nachteilige Posts in Bewertungsportalen. Das können unzutreffende Meldungen über schlechte Produkt-/ Dienstleistungsqualität oder Arbeitsbedingungen sein. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bemängelte unlängst, dass „sogenannte Fake-Bewertungen ein weitverbreitetes Phänomen“ seien. Bei Aktiengesellschaften spielen auch immer mediale Börsennachrichten eine Rolle. Was bestimmte Dienste empfehlen oder nicht empfehlen, kann gravierende Auswirkungen auf Kursentwicklungen haben. Insider wissen längst, dass nicht alle diese Informationsquellen objektiv berichten, sondern vereinzelt verborgene Interessen bedienen. Und kann dem Unternehmen selbst in plausibler Art nichts Schlechtes nachgesagt werden, kommen die handelnden Personen ins Spiel. Ein Insiderhandel, ein angebliches Ermittlungsverfahren, eine moralische Verfehlung oder ein kritikwürdiger Führungsstil – es gibt viel, was einfach so behauptet werden kann. Über einen CEO wurde unlängst verbreitet, er sei auf einem Flughafen verhaftet worden. Das stamme „aus sicherer Quelle“, hieß es in einer Internetmeldung. Alles war frei erfunden, purer „Fake“. Bei einer Lage- und Gefährdungseinschätzung ist immer zu bedenken, dass Desinformationen mehrfach im negativen Sinne wirken. Nämlich auf Kunden, Geschäftspartner, Investoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anleger bei AGs, Hausbanken und Behörden zugleich. Und nicht zuletzt schrecken sie Talente ab, die jedes Unternehmen dringend braucht. Ein schlecht beleumundetes Unternehmen ist kaum eine erste Adresse für Bewerber. Sondern eher eine „Resterampe“, die letzte Möglichkeit, irgendwo unterzukommen. AlsUrheber vonDesinformationenkommt ein bunter Strauß infrage. Da ist zum einen die liebe Konkurrenz. Es kann aber auch, mit der Absicht ein strategisch wichtiges Unternehmenpushen zuwollen. ein Staat oder ein überaus desinformationserfahrener Geheimdienst dahinterstecken. Doch auch aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen, könnten Desinformationen in die Welt setzen. Um sich für ungerechte Behandlung oder ausgebliebene Beförderungen zu rächen. Vielleicht gibt es aber auch jemanden, dem das Unternehmen aus ganz anderen Gründen ein Dorn im Auge ist. Was tun, wenn „News“ mit verleumderischem Inhalt bekannt werden? Oberste Maxime sollte dann sein: schnell reagieren. Sprich die Schneeflocke stoppen, bevor sie zur Lawine wird. Möglichst zeitnah sollte der Urheber identifiziert oder zumindest eingegrenzt werden. Denn gegen Hunderte oder gar Tausende Interneteinträge juristisch vorzugehen, dürfte eine kaum zu bewältigende Mammutaufgabe sein. In der Anfangsphase, wenn der relevante Inhalt noch keine Streuwirkung entfaltet hat, gibt es dagegen reelle Chancen. Auch Internetplattformen haben Regeln, die sich CommunityGuidelines nennen. Unter Berufung auf diese Selbstverpflichtungen kann die Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte (Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung) durchgesetzt werden. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kann genutzt werden. Dieses wenig bekannte Rechtsinstrument verpflichtet die Provider zur Prüfung bemängelter Inhalte. Hier kann ein Fachanwalt helfen, der sich in diesem Rechtgebiet auskennt. Das Problem: All dies funktioniert nicht von heute auf morgen. Juristische Akte brauchen ihre Zeit. Doch Zeit, die haben Unternehmen nicht, wenn sie zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Und dadurch Schäden erleiden, die sich täglich mehren. Da kommt es auf Minuten an, Problem Nummer 2: Um schnell reagieren zu können, muss man erst einmal merken, dass etwas Negatives läuft. Nicht umsonst heißt es: Der Betroffene bekommt es meist als Letzter mit. Während Konkurrenten und Geschäftspartner hinter der vorgehaltenen Hand tuscheln, bleibt das einer üblen Kampagne ausgesetzte Unternehmen oft lange ahnungslos. Dem kann mit einem Frühwarn- und Medienbeobachtungssystem entgegengewirkt werden. Ein „Zeitungsartikel-Ausschnittdienst“ reicht hier nicht. Denn es geht insbesondere um die digitalen Medien, die das massivste Gefahrenmoment darstellen. Wer das mit Bordmitteln nicht darstellen kann, sollte sich an ein sogenanntes Reputationsmanagement wenden. Damit sind zwar Kosten verbunden, aber zum Opfer von Schmutzkampagnen zu werden, ist weitaus teurer und könnte sogar den höchsten Preis einfordern. Es bedarf nicht viel mehr als eines Laptops, um nachteilige Fake News in die Welt zu setzen. Bild: Joshua Woroniecki/unsplash.com Konkurrenz belebt das Geschäft, sagt man. Doch nicht immer wird der Wettstreit um Marktanteile und Kundengunst mit sauberen Mitteln ausgetragen. Bild: S. Hofschlaeger/pixelio.de

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