DER SICHERHEITSDIENST

SCHUTZ VON VERANSTALTUNGEN UND MESSEN 24 DSD 1 | 2022 ist Sozialwissenschaftlerin und seit 2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Objektsicherheit der Bergischen Universität Wuppertal. Sie war seitdem Ansprechpartnerin für die BMBF-Projekte „Professionalisierung des Veranstaltungsordnungsdienstes (ProVOD)“ (2016 bis 2019) und „Sicherheitskooperationen und Migration (SiKoMi)“ (2018 bis 2021). Seit 2021 ist sie am Lehrstuhl Leiterin der Forschungsgruppe Management und Organisation in der Gefahrenabwehr und in dem Kontext verantwortlich für die DFG-Projekte „Non-pharmaceutical interventions and social context analysis for safe events“ (NORMALISE) und „Kommunalverwaltungen im Krisenmodus“ (KoViK). Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die empirische Untersuchung interorganisationaler Zusammenarbeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie privaten Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Settings. Patricia M. Schütte von Veranstaltungen. Der vorliegende Beitrag knüpft in seinen Ausführungen an den bislang gewonnenen Erkenntnissen aus Interviews und Workshopgesprächen mit verschiedenen Vertretern der Veranstaltungswirtschaft an. In den folgenden Abschnitten werden daraus gewonnene ausgewählte Eindrücke und Herausforderungen der derzeitigen Situation zusammenfassend dargestellt. Das Spannungsfeld Sicherheit und Gesundheit im Veranstaltungsschutz Ausgefeilte Konzepte für Hygiene und Infektionsschutz sollen Veranstaltungen wieder in einem einigermaßen normalen und planungssicheren Regelbetrieb ermöglichen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus verringern. Dabei stehen eine Reihe an Maßnahmen zur Verfügung, um auf gesundheitliche Sicherheit bei Großveranstaltungen hinzuwirken. Was allerdings Veranstalter einerseits und Genehmigungsbehörden andererseits unter praktikablen und sicheren Konzepten und Maßnahmen für Wiedereröffnungen verstehen, muss nicht immer deckungsgleich sein. Auch mangels einheitlichen Rahmens kommt es nicht nur zwischen Bundesländern, sondern auch interkommunal zu unterschiedlichen Anforderungen, Auslegungen und somit letztlich zu einer Maßnahmenheterogenität, die einen Bedarf nach Mindeststandards erkennen lässt. Zu beobachten auf beiden Seiten ist eine „Viel hilft viel“-Mentalität. Auf anspruchsvolle Genehmigungsanforderungen antworten Veranstalter mit umfangreichen Hygienekonzepten, wohlwissend, dass beiden Seiten Ressourcen fehlen: der einen zur konsequenten Um- und Durchsetzung, der anderen zur fundierten Beurteilung und wirksamen Kontrolle (Schönefeld, Schütte & Schulte 2021). Zudem darf, bei aller aktuellen Hingabe zu Hygienekonzepten, nicht außer Acht gelassen werden, dass jede neu eingeführte Hygienemaßnahme in eine Wechselwirkung mit etablierten Maßnahmen der klassischen Sicherheits- und Ordnungsproduktion auf Großveranstaltungen treten kann (s. Abb. 2). Im Idealfall unterstützen sich Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen und bringen Synergieeffekte hervor. Auf der anderen Seite muss nicht lange gesucht werden, um auf unerwünschte Wechselwirkungen beider Elemente aufmerksam zu werden (ebd.). Derzeit noch eher selten zu beobachten sind Abstimmungen, Verzahnungen oder gar integrierte Konzepte der Sicherheit und der Hygiene bzw. des Infektionsschutzes. Wie nahe dies allerdings liegt, spiegelt sich bereits in der praktischen Tatsache wider, dass es insbesondere die VOSD sind, die mit der Gewährleistung beider Teilbereiche der Sicherheit betraut sind (ebd.). Während der andauernden Pandemie gab es allerdings nur selten Gelegenheit, neu erdachte Konzepte, ob abgestimmt und integriert oder einzeln für sich stehend, auf Veranstaltungen zu erproben. Denn bis auf jene vereinzelten Events in wenigen schmalen Zeitfenstern fanden sie Abb. 2: Wechselwirkungen zwischen klassischen Sicherheitsmaßnahmen und „neuen“ Infektionsschutzmaßnahmen. Eigene Darstellung.

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