DER SICHERHEITSDIENST

55 4 | 2021 DER SICHERHEITSDIENST BERICHT AUS BERLIN die Einrichtung eines nationalen Sicherheitsrates, dem dann auch ein Beauftragter für Wirtschaftsschutz angehören sollte. Dieses Gremium hätte den Vorteil, dass äußere und innere Sicherheitsfragen als ein Thema behandelt werden könnten. Zudem bedarf es endlich einer neuen gesetzlichen Regelung für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz. Ebenso sollte die Neuordnung des Bevölkerungsschutzes sowie eine Stärkung des Wirtschaftsschutzes angegangen werden. Sicherheitsdienstleistungsgesetz verabschieden Unabhängig von der Zusammensetzung der zukünftigen Regierungskoalition ist es das Hauptziel des BDSW, dass eine neue Bundesregierung zügig ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz angeht und das parlamentarische Verfahren hierzu einleitet. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesinnenministerium unter Einbindung aller Beteiligten bereits weit fortgeschritten und müssen zu einem Abschluss gebracht werden. Die private Sicherheitswirtschaft mit ihren rund 260.000 Beschäftigten ist eine wichtige und starke Säule in der deutschen Sicherheitsarchitektur und leistet einen wichtigen Beitrag für die Innere Sicherheit Deutschlands. Insofern sollte eine entsprechende Festlegung unbedingt in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden, um Deutschland (noch) sicherer und resilienter zu machen. Es ist zu hoffen, dass zum Erscheinen dieser DSD-Ausgabe bereits ein Koalitionsvertrag abgeschlossen wurde. Kurz belichtet Fachaustausch am Rande: (vr.) Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter BDSW-Hauptstadtbüro und Moderator des 3. Tagungsteils, Prof. Dr. Andre Röhl, NBS Northern Business School und Holger Köster, Vorsitzender des BDSW AK-Wirtschaftsschutz Zufriedene Gesichter nach der Veranstaltung: (vr.) Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter BDSW-Hauptstadtbüro; Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW; Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Leiter des FORSI; Carsten Klauer, Stellv. Vorsitzender der BDSW-Landesgruppe Hamburg und Nils Pohl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter FORSI 1. FORSI-Sicherheitstagung Am 24. September 2021 fand in Hamburg im Polizeipräsidium in hybrider Form die 1. Sicherheitstagung von „FORSI 2.0“ – Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft mit rund 80 Teilnehmern statt. Diese stand unter dem Globalthema „Neuordnung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland? – Überlegungen zu einem künftigen Bevölkerungsschutz unter Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft“. Auf Basis einer rechtswissenschaftlichenAnalyse der aktuellen Rechtslage zum Bevölkerungsschutz stellte Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Leiter des FORSI, einen 6-Punkte-Vorschlag zur rechtlichen Neugestaltung vor. Im Anschluss wurden in zwei Panels die Sichtweisen staatlicher und privater Akteure sowie von Wissenschaftlern vorgetragen und umfassend diskutiert. Die Beiträge der Tagung werden im FORSI-Jahresband 2021 nachzulesen sein.

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